Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag genehmigt die Bestellung von 100.000 AMP Rapid Tests SARS-CoV-2 AG (Corona-Schnelltests) bei der AMEDA Labordiagnostik GmbH zu einem Kaufpreis von netto 436.500 €, welche zur Erfüllung der Coronavirus-Testverordnung am 12.03.2021 im Wege der Eilentscheidung ausgelöst worden ist.
Sachverhalt:
Am 08.03.2021 trat die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverord-nung – TestV) in Kraft. Nach dieser hat jede/r Bürger/in mindestens einmal pro Woche Anspruch auf Testung auf das SARS-CoV-2-Virus.
Nach § 6 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 TestV ist für die Testungen das Gesundheitsamt oder die von diesem beauftragten Stellen zuständig. Um den Bürger/innen eine möglichst wohnortnahe Testung zu ermöglichen, hat der Landkreis Havelland gemeinsam mit den Bürgermeistern und Amtsdirektor/innen der kreisangehörigen Gemeinden entschieden, dass diese bei den Tests unterstützen und die Bürger/innen sich in ihrer jeweiligen Heimatgemeinde testen lassen können. Hierzu wurde ferner vereinbart, dass der Landkreis die erforderlichen Test-Kits beschafft und schnellstmöglich an die kreisangehörigen Gemeinden ausliefert.
Für die Erstbeschaffung der Tests war ein sogenanntes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 4, 17 Vergabeverordnung sowie §§ 3 Nr. 3, 3a Abs. 3 Nr. 4 EU VOB/A zulässig. Ein solches vereinfachtes Verfahren kann angewandt werden, wenn äußerst dringliche und zwingende Gründe vorliegen, die die Einhaltung der in den anderen Verfahren vorgegebenen Fristen nicht zulassen.
Vorliegend handelte es sich um eine solche Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwertes von 214.000 €. Die TestV trat am 08.03.2021 in Kraft, die Bürger/innen hatten damit sofort einen Anspruch auf die darin beschriebenen Testungen. Um diesen Anspruch und den damit bezweckten Grund, nämlich die Eindämmung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus, zu erfüllen, war eine umgehende Auslösung der Bestellung einer ersten Testcharge dringend angezeigt.
Eine Belieferung der kreisangehörigen Gemeinden konnte nur bei einer Auslösung der Bestellung noch in der 10. Kalenderwoche (KW) sichergestellt werden.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales bestätigte gegenüber der Vergabestelle der Kreisverwaltung die Zulässigkeit dieses Vorgehens mittels einer vereinfachten Vergabe wie oben beschrieben.
Der Landkreis Havelland holte daraufhin am 12.03.2021 drei Angebote von verschiedenen Anbietern über die Belieferung mit 100.000 sogenannte AMP Rapid Tests SARS-CoV-2 AG (Corona-Schnelltests) ein. Ausweislich der schriftlichen Angebote belief sich eines auf netto 590.000 €, ein zweites auf netto 679.000 € sowie ein drittes auf netto 436.500 €.
Das günstigste Angebot belief sich demnach auf netto 436.500 €. Eine Umsatzsteuer fiel nicht an, da der Anbieter nach § 28 Abs. 53 UStG von dieser befreit ist. Der Anbieter wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Lieferung in der 11. KW nur bei umgehender Auslösung der Bestellung möglich sei.
Entsprechend der Regelung in § 58 BbgKVerf ist in derartigen Fällen eine Eilentscheidung durch den Hauptverwaltungsbeamten zulässig. Dieser setzte sich dementsprechend mit der Vorsitzenden des Kreistages in Verbindung. Dabei entschieden beide im Einvernehmen, die Bestellung der 100.000 Corona-Schnelltests zum Kaufpreis von netto 436.500 € umgehend auszulösen.
II. Lösung
Der Kreistag genehmigt die im Wege der Eilentscheidung gemäß § 58 BbgKVerf getroffene Eilentscheidung vom 12.03.2021.
III. Alternativen
Für eine umgehende Belieferung der kreisangehörigen Gemeinden in der 11. KW und einem dortigen zeitnahen Start der Testungen der Bürger/innen bestehen keine Alternativen.
Anlagen:
Eilbedürftigkeit Eilentscheidung
Rathenow, 2021-03-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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