Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0184/21  

 
 
Betreff: Einstandspflicht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III, Amt 66 - Umweltamt Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.03.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Einstandsverpflichtungserklärung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, im Genehmigungsverfahren zur Umnutzung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage zu einer Kompostieranlage für Bioabfälle am Standort Schwanebeck, eine sogenannte Patronatserklärung bis zu einem Wert von 100.000,00 EUR abzugeben.

        

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Sachverhalt:

 

Die Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH (abh) betreibt auf einem Grundstück des Landkreises Havelland am Standort Schwanebeck eine mechanisch-biologische Anlage zur Behandlung von Abfällen aus der kommunalen Sammlung. In einem zweiten Anlagenteil wurden bis zum 31.12.2020 ähnliche Abfälle für die Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB), eine Abfall-gesellschaft der Länder Berlin und Brandenburg, zur Ablagerung auf die Deponie Vorketzin aufbereitet.

 

Für einen Teil der freigewordenen Anlage hat die abh beim Landesamt für Umwelt (LfU) im April 2020 eine Genehmigung zur Behandlung von 9.900 t Bioabfällen aus der kommunalen Sammlung beantragt. Das Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, aber innerhalb der nächsten Wochen wird mit der Erteilung gerechnet. Bisher kompostiert die abh den Bioabfall in dem Anlagenteil des Landkreises, in dem auch der Restabfall behandelt wird. Das stößt aufgrund der stetig steigenden Mengen aus der kommunalen Sammlung an räumliche und genehmigungsrechtliche Grenzen. Wir wissen heute schon, dass die aktuell genehmigte Jahresmenge in der zweiten Jahreshälfte überschritten wird und ein Annahmestopp durch das LfU droht. Die rechtzeitige Inbetriebnahme des frei gewordenen Anlagenteils der MEAB für die Behandlung einer größeren Menge Bioabfälle ist für die Sicherstellung einer hochwertigen Kompostierung der kommunalen Sammlung sehr wichtig. Später soll der Kompostierung eine energetische Verwertung in Form einer Vergärung vorgeschaltet werden.

Im aktuellen Genehmigungsverfahren hat das LfU die Änderung der Genehmigungspraxis gegenüber kommunalen Abfallgesellschaften angezeigt. Durch eine Änderung des Erlasses Nr. 5/1/2010 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) im Juni 2020 verlangt das Land Brandenburg auch von kommunalen Abfallgesellschaften eine Sicherheitsleistung für neue Genehmigungen. Alternativ kann die Sicherheitsleistung ausnahmsweise durch eine Einstandserklärung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, in deren Auftrag das Unternehmen agiert, ersetzt werden. Hiervon sollte der Landkreis Havelland Gebrauch machen, da die Kosten für eine Bankbürgschaft der abh auf die Abfallgebühren aufzuschlagen sind. Der Landkreis Havelland ist als Grundstückseigentümer der Behandlungsanlage in jedem Fall Letztverantwortlicher für die ordnungsgemäße Beseitigung der Abfälle. Das LfU konnte bisher nur einen Entwurf der Einstandsverpflichtung vorlegen. In der endgültigen Fassung sind die Genehmigungsnummer und das Datum zu ergänzen. Die Ermächtigungssumme für den Landrat von bis zu 100.000,00 EUR ergibt sich aus dem Umstand, dass sich in der Endphase der Genehmigung noch in geringem Umfang die Abfallmengen ändern könnten und dann keine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.

 

Eilbedürftigkeit:

 

Am 26. Januar 2021 hatte das LfU noch erklärt, dass die Übersendung der Einstandspflichterklärung erst nach Erteilung der Genehmigung möglich ist. Der Betrieb der dann genehmigten Anlage darf erst einen Monat nach Übersendung der unterzeichneten Einstandspflichterklärung des Landkreises aufgenommen werden. Da keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind, sondern in der Anlage nur die Abfallarten geändert werden, kann die Umnutzung mit der Genehmigungserteilung sofort erfolgen. Sie ist wegen der oben genannten Kapazitätsgrenzen auch erforderlich. Um die Aufnahme des Anlagenbetriebes zu beschleunigen, hat die abh das LfU um die wertmäßige Bezifferung der Einstandspflicht gebeten. In der 8. Kalenderwoche wurde dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der beigefügte Entwurf der Einstandsverpflichtung übergeben. Da der nächste Kreisausschuss erst am 07.06.2021 tagt, würde bei einer späteren Entscheidung die Kompostieranlage nicht vor dem 01.08.2021 ihren Betrieb aufnehmen dürfen. Zur Beschleunigung der Betriebsaufnahme ist eine Bevollmächtigung des Landrates zur Abgabe der Erklärung erforderlich.

 

Alternativen:

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt in seiner Sitzung am 07.06.2021, die Einstandsverpflichtung und die Anlage kann erst einen Monat nach Übersendung der Erklärung ihren Betrieb aufnehmen.
  2. Die abh erwirkt bei ihrer Hausbank eine kostenpflichtige Bankbürgschaft für die Kompostieranlage.
  3. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger muss Mehrmengen aus der kommunalen Sammlung ab der zweiten Jahreshälfte an externe und in der Regel weniger umweltfreundliche Anlagen (offene Mietenkompostierung) absteuern.

        

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

X

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

       

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Anlage:

Einstandsverpflichtungserklärung

 

 

Rathenow, 2021-03-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

X

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

        

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Einstandsverpflichtungserklärung (324 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   11.03.2021 11:39:55   Milla Schwaß