Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BA-0038/21  

 
 
Betreff: Förderrichtlinie des Landkreises Havelland zur Stärkung kreisangehöriger Kommunen im ländlichen Raum (Kreisentwicklungsbudget) - Abänderung der Zuwendungsvoraussetzungen des ÄA-0025/20 (SPD-Fraktion; Fraktion CDU/Bauern/LWN; Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI; Fraktion B90/Grüne; FDP-Fraktion; Fraktion BVB/Freie Wähler)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussantrag
Verfasser:SPD-Fraktion; Fraktion CDU/Bauern/LWN; Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI; Fraktion B90/Grüne; FDP-Fraktion; Fraktion BVB/Freie Wähler
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Schwaß, Milla
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.03.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Kreistages ÄA-0025/20 Änderungsantrag zur Haushaltssatzung 2021 Ländlichen Raum stärken! Kreisentwicklungsbudget für ländliche Gemeinden einführen! vom 07.12.2020 wird bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen abgeändert.

Zuwendungsberechtigt im Sinne der Förderrichtlinie des Landkreises Havelland zur Stärkung kreisangehöriger Kommunen im ländlichen Raum (Kreisentwicklungsbudget) sind kreisangehörige Kommunen des Landkreises Havelland bei Erfüllung einer der folgenden Tatbestände:

 

  1. Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, die zwischen 2015 und 2020 in mindestens zwei Haushaltsjahren ein Haushaltssicherungskonzept erstellen mussten, erhalten zur Unterstützung ihrer Konsolidierungsmaßnahmen einen einmaligen Hilfezuschuss von jeweils 50.000€.

 

  1. Alle Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, die nicht schon eine Konsolidierungshilfe nach Nr. 1 erhalten, erhalten einen Entwicklungszuschuss von 10,50 € je Einwohner.

 

Maßgeblich für die Bemessung der Einwohner ist der Bevölkerungsstand des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zum 30.09.2020.

 

Die Regelungen zur Zuwendungsvoraussetzungen des ÄA-0025/20 vom 07.12.2020:

 

„Die Gemeinde kann seit mindestens auch zwei Jahre den Ergebnishaushalt nur durch Rücklagenentnahmen ausgleichen und auch in der mittelfristigen Finanzplanung erscheinen weitere Rücklageentnahmen notwendig, oder die Gemeinde verfügt bereits über nicht ausgeglichene Haushalte und ist bereits zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet.“

 

werden als gegenstandslos eingestuft.

 

Die übrigen Förderbestimmungen des ÄA-0025/20 bleiben unberührt.

    

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Sachverhalt:

 

Mit dem Beschluss ÄA-0025/20 vom 7.12.2020 hat der Kreistag die finanzielle Unterstützung kleiner Kommunen unter 5.000 Einwohnern und besonders notleidender Gemeinden beschlossen. Die finanzielle Situation der kleinen Gemeinden ist trotz vieler gemeinsamer Faktoren – vergleichsweise geringe Steuereinnahmen, vergleichsweise hoher Anteil der Ausgaben für Umlagen – nicht in allen Aspekten vergleichbar. Im Augenblick liegt dem Landkreis keine eingehende Untersuchung vor, dass eine Richtlinie sicher die bedürftigsten Gemeinden bestimmen kann und trotzdem eine spürbare Breitenwirkung in allen kleinen Gemeinden erzeugt. Ein sicheres Kriterium ist allein da Vorliegen eines (wiederholten) Haushaltssicherungskonzeptes, da diese immer mit kommunalaufsichtlichen Prüfungen und Auflagen im Einzelfall verbunden sind.

    

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

x

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

   

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Anlagen:

 

Keine

 

Rathenow, 2021-03-01

 

SPD-Fraktion

 

Fraktion CDU/Bauern/LWN

 

Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI

 

Fraktion B/90/Grüne

 

FDP-Fraktion

 

Fraktion BVB/Freie Wähler

    


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   10.03.2021 11:45:04   Milla Schwaß