Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
„Der Kreistag strebt an, erwirtschaftete Überschüsse den Städten und Gemeinden anteilig, in der Größenordnung des Kreisumlagehebesatzes, zur Verfügung zu stellen“.
„Dies soll vorrangig durch Aufstockung der Mittel des „Kreisentwicklungsbudgets für ländliche Gemeinden“ gewährleistet werden.“
Sachverhalt:
Zu 1.: Die in BA-0035/20 vorgeschlagene Formulierung „angemessen“ ist unbestimmt. Die neu vorgeschlagene konkretisiert dagegen die Größenordnung ohne den Kreistag vollends zu binden.
Zu 2.: Diese Formulierung drückt im Einklang mit dem Ansatz des Kreisentwicklungsbudgets den Willen aus, vorrangig die kleinen ländlichen Gemeinden zu unterstützen. Sie ist geeignet, die alljährlichen Einsprüche vieler Gemeinden insbesondere gegen die Höhe der Kreisumlage abzuwenden und das Verhältnis zwischen Gemeinden und Kreis zu entspannen. Sie gibt einen Mechanismus vor, wie das noch unzureichend finanzierte Kreisentwicklungsbudget mit einem variablen Anteil aufgestockt werden kann. Andererseits eröffnet die Einschränkung „vorrangig“ dem Kreistag die Option hiervon abzuweichen, wenn es hierfür übergeordnete Gründe geben sollte.
Anlagen:
Keine
Rathenow, 2020-12-5
AfD-Fraktion
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