Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0158/20  

 
 
Betreff: Neuwahl eines Mitgliedes für die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat IV, Referat 80 - Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Schulz, Dagmar
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
07.12.2020 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt Herrn Marco Beckendorf aus Wiesenburg/Mark an Stelle von Frau Karin Heckert als Mitglied in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

      

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Sachverhalt:

 

Frau Karin Heckert ist mit Kreistagsbeschluss vom 30.09.2019 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI als Mitglied in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming gewählt worden.

 

Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI im Kreistag Havelland hat nun darüber informiert, dass sie die Position von Frau Karin Heckert durch Herrn Marco Beckendorf neu besetzen will. Herr Marco Beckendorf ist wohnhaft in Wiesenburg/Mark im Landkreis Potsdam-Mittelmark und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinde Wiesenburg/Mark.

 

Diesbezüglich gilt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 RegBkPlG, dass wählbar ist, wer am Wahltag in den Landtag wählbar ist und seit mindestens sechs Monaten seinen Wohnsitz im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft hat.

 

Bei Neubesetzung gilt § 41 Abs. 6 BbgVerf. Die Wahl des Vorschlages der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI soll durch offenen Beschluss gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf erfolgen. Die Vertretung ist an den Vorschlag der Fraktion gebunden.

 

 

 

 

      

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

X

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

     

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Anlagen: Keine

 

 

Rathenow, 2020-11-

 

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.