Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0154/20  

 
 
Betreff: Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Medizinischen Dienstleistungszentrum Havelland GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat I, Amt 20 - Kämmerei Bearbeiter/-in: Gromeier, Jana
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
23.11.2020 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
07.12.2020 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, dass der Gesellschaftervertreter der Havelland Kliniken GmbH ermächtigt ist, auf der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung beauftragt den Geschäftsführer der Havelland Kliniken GmbH in der Gesellschafterversammlung der Medizinische Dienstleistungszentrum Havelland GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der Medizinische Dienstleistungszentrum Havelland GmbH beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Medizinische Dienstleistungszentrum Havelland GmbH entsprechend der Anlage 1 (Änderungen sind rot markiert).

 

 

            

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Sachverhalt:

 

Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Medizinische Dienstleistungszentrum Havelland GmbH (MDZ)) an die Forderungen des Zulassungsausschusses für Ärzte

 

Mit Datum vom 11.03.2020 hat der Zulassungsausschuss für Ärzte entschieden, das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) der Medizinisches Dienstleistungszentrum Havelland GmbH (MDZ) mit der Bezeichnung MVZ Gesundheitszentrum Premnitz ab dem 01.04.2020 zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen. Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wurde unter der Auflage erteilt, dass der Gesellschaftsvertrag der MDZ bis zum 31.12.2020 angepasst wird. Für den Weiterbetrieb des MVZ in Premnitz muss die Beurkundung von Änderungen am Gesellschaftsvertrag bis zum 31.12.2020 erfolgen.

 

Der Gesellschaftsvertrag der MDZ als Trägergesellschaft des MVZ Gesundheitszentrum Premnitz soll wie folgt ergänzt werden:

 

 Die Gesellschaft und ihre Organe tragen jederzeit dafür Sorge, dass das MVZ und die in ihm tätigen Ärzte im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit die Einhaltung ihrer vertragsärztlichen Pflichten, insbesondere das Recht auf freie Arztwahl, gewährleisten.

 

 Der ärztliche Leiter ist in medizinischen Angelegenheiten weisungsfrei.

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages ist der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses bis zum 31.12.2020 in einer notariell beglaubigten Form nachzuweisen.

 

Die MDZ und die für die MDZ tätigen Geschäftsführer und Prokuristen sowie die Gesellschafter der Gesellschaft sind ohnehin verpflichtet, sämtliche für das Betreiben eines MVZs relevanten Vorschriften des SGB V, der Zulassungsverordnung für Ärzte und des Bundesmantelvertrages zu beachten. Dasselbe gilt für die in den Medizinischen Versorgungszentren bzw. den 311er Einrichtungen tätigen Ärzte, die darüber hinaus als Mitglieder der Ärztekammer des Landes Brandenburg zur Einhaltung der Vorschriften der Berufsordnung der Landesärztekammer verpflichtet sind. 

 

Die Ärztlichen Leiter des MVZ Gesundheitszentrum Premnitz und der 311er Einrichtungen in Nauen und Falkensee haben neben ihrem Dienstvertrag einen Zusatzvertrag mit der MDZ abgeschlossen, aus dem hervorgeht, dass der Ärztliche Leiter der Einrichtungen in medizinischen Angelegenheiten weisungsfrei ist. Der Zulassungsausschuss für Ärzte prüft bei der Bestellung der Ärztlichen Leiter der Einrichtungen, in denen vertragsärztliche Leistungen erbracht werden, ob die Formulierungen in den mit den Ärztlichen Leitern der Einrichtungen abgeschlossenen Vereinbarungen u.a. die Weisungsfreiheit in Bezug auf die medizinischen Angelegenheiten enthalten.

 

Aus den genannten Gründen bestehen keine Bedenken, Änderungen an dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der MDZ vorzunehmen.

 

Alternativen

 

Keine

 

Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 131 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 22 BbgKVerf.

              

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

x

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

           

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Anlagen:

 

-          Gesellschaftsvertrag der Medizinische Dienstleistungszentrum GmbH  mit farblich gekennzeichneten Änderungen

 

 

Rathenow, 2020-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

x

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

x

 nicht zu veröffentlichen.