Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Im Haushalt 2021 werden, bedingt durch die SARS-CoV-2 Pandemie, folgende Haushaltsansätze erweitert: 1. Kostenträger 4140301, Sachkonto 527101, Kostenstelle 53000 um 130.000,00 Euro für zusätzliche Aufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz 2. Kostenträger 3150101, Sachkonto 522200/524100, Kostenstelle 50100 um 150.000,00 Euro für Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen bei der Unterbringung von Asylsuchenden und ausländischen Flüchtlingen nach dem Landesaufnahmegesetz 3. Kostenträger 3310101, Sachkonto 531800, Kostenstelle 50100 um 50.000,00 Euro für die Erweiterung der Förderung der Schuldberatung nach SGB XII
Sachverhalt:
1. Infektionsschutz
Das anhaltende Infektionsgeschehen bedingt eine besondere Belastung des Gesundheitsamtes. Zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden künftig die beiden sogenannten „Abstrichpoints“ in Nauen und Rathenow durch einen Drittanbieter geführt. Witterungsbedingt werden zudem die Zelte durch Container ersetzt. Schließlich werden künftig größere Testanforderungen, z.B. in Schulen, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften, durch Mobile-Corona-Sanitätsstationen durchgeführt. Die mobilen Sanitätsstationen fahren an den jeweiligen Einsatzort, um Proben auf Covid-19 zu entnehmen. Die Station bietet die Möglichkeit, dass zwei Teams á zwei Personen bis zu 150 Abstriche und die dafür zugehörigen Dokumentationen durchführen können. Die Räume des rollenden Testzentrums sind beheizt und dank einer Rampe auch für Menschen zugänglich, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Weitere Aufwendungen fallen für Honorare, Verbrauchsartikel und technische Unterstützung an.
2. Unterbringung von Asylsuchenden und ausländischen Flüchtlingen
Die aktuelle Situation in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge erfordert zusätzlich Maßnahmen. Diese waren in der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar. Zwei Gemeinschaftsunterkünfte sind aktuell unter Vollquarantäne gestellt. In anderen Gemeinschaftsunterkünften wurden Quarantänebereiche geschaffen bzw. ein Bereich für infizierte Personen. Die Quarantäne kann sich zum Teil über mehrere Wochen hinziehen. Dies hat große Auswirkungen auf alle Bewohnerinnen und Bewohner und erfordert weitreichende Maßnahmen durch die Verwaltung, von der Entzerrung in den Gemeinschaftsunterkünften durch Umzüge und befristete Möglichkeiten der Anmietung von Wohnraum, Organisation der Lebensmittelversorgung, dem Transport und vieles mehr. Es sind für zusätzliche Maßnahmen und durch die Entzerrung der Unterbringung von Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften finanzielle Mittel in Höhe von 150.000,00 € erforderlich. Allein die befristete Unterbringung von ca. 70 Flüchtlingen in Wohnungen wird ca. 120.000,00 € Mehrkosten verursachen.
3. Schuldnerberatung nach dem SGB XII
Zur Förderung von Schuldnerberatung werden dem Dezernat II in 2021 150.000 € zur Verfügung stehen. Diese Mittel sind auskömmlich für die Erhaltung der Beratungsstruktur an den Standorten Rathenow, Premnitz und Nauen in Trägerschaft des AWO Bezirksverbandes Potsdam bzw. dem Caritas-Verband für das Erzbistum Berlin. Seit dem 01.07.2020 gibt es keine Schuldnerberatung am Standort Falkensee. Diese befand sich in Trägerschaft der Stadtverwaltung Falkensee. Seitdem verzeichnet die Schuldnerberatung der Caritas am Standort Nauen deutlich mehr Anfragen aus Falkensee, Schönwalde-Glien, und Dallgow-Döberitz. Inzwischen ist die Schuldnerberatung damit völlig überlastet und vergibt jetzt bereits Termine für Februar 2021. Coronabedingt hat der Bedarf an Schuldnerberatung rapide zugenommen. In Folge der SARS-CoV-2-Pandemie ist zahlreichen Privathaushalten ein Teil ihres Einkommens weggebrochen; beispielsweise waren oder sind sie in Kurzarbeit oder hatten bzw. haben als Solo-Selbständige keine Einnahmen und Aufträge. Die Privatinsolvenzen haben im Vergleich gegenüber 2019 bereits jetzt um 20 % zugenommen. Es ist eine akute finanzielle Überforderung vieler Privathaushalte festzustellen. Die Schuldnerberatung, auch für Bürgerinnen und Bürger, die nicht im SGB II -Leistungsbezug sind, muss verstärkt werden. Dafür werden Personal- und Sachkosten für mindestens 0,5 VbE in Höhe von 50.000 € benötigt.
Anlagen:
Rathenow, 2020-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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