Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Ablehnung des Antrages auf Teilerlass der Kreisumlage 2020 für die Gemeinde Kleßen-Görne.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kleßen-Görne beantragte mit dem Schreiben vom 03.03.2020 den Teilerlass der Kreisumlage für das Jahr 2020. Nach Prüfung der Anspruchsvorraussetzungen und unter Einbeziehung einer fachlichen Bewertung durch die Kommunalaufsicht zur Haushaltssituation der Gemeinde Kleßen-Görne, werden die Erlassvoraussetzungen als nicht gegeben gewertet. Der Antrag auf Erlass ist somit abzulehnen.
Anlagen:
- Bescheid der Ablehnung des Antrages auf Erlass der Kreisumlage 2020 - Antrag auf Teilerlass der Kreisumlage 2020 - Stellungnahme Kommunalaufsicht - Haushaltssituation Amt Rhinow und Gemeinde Kleßen-Görne - Haushaltslage der Gemeinde Kleßen-Görne
Rathenow, 2020-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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