Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, § 4 b) der Haushaltssatzung 2021 des Landkreises Havelland in Fassung des ÄA -0018/20 zu ändern.
Sachverhalt:
Die Aktualisierung der Schülerzahlen nach Aufstellung der Haushaltsplanung bedingt diesen Änderungsantrag.
1. Differenzierte Kreisumlage: Die Änderung umfasst die differenzierte Kreisumlage in Form der Schulkostenmehrbelastung. Die für den Haushalt wirksame Summe der differenzierten Kreisumlage beträgt neu 4.873.408 EUR. Der Ansatz der Erträge an Kreisumlage erhöht sich damit um 187.900 EUR.
Kostenstelle 20000 Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Kostenträger 6110101 Sachkonto 418200 – EGC 02 Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (Kreisumlage)
Ansatz neu: 94.527.500 EUR (187.900 EUR Mehrerträge )
Die Schulkostenberechnung gem. §116 Bbg SchulG wird im Haushaltsplan ab der Seite 67 gegen die aktuelle Seite ausgetauscht. (Anlage 1-3)
2. Haushaltsansatz Schulkostenerstattung an die Gemeinden: Gleichzeitig verändern sich auch die Ansätze für die Aufwendungen der Schulkostenerstattung an Gemeinden in folgenden Kostenträgern:
Kostenstelle 40000 Produktbereich 21 – 24 Schulträgeraufgaben Kostenträger 2160102 Sachkonto 545200 – EGC 16 sonstige ordentliche Aufwendungen
Ansatz neu: 768.900 EUR (58.900 EUR Mehraufwand)
Kostenträger 2170102 Sachkonto 545200 – EGC 16 sonstige ordentliche Aufwendungen
Ansatz neu: 1.215.200 EUR (314.600 EUR Mehraufwand)
Kostenträger 2180101 Sachkonto 545200 – EGC 16 sonstige ordentliche Aufwendungen
Ansatz neu: 1.465.800 EUR (17.200 Mehraufwand)
Ansatz neu: 3.449.900 EUR (390.700 Mehraufwand)
In Summe machen diese Änderungen Mehraufwendungen in Höhe von 390.700 EUR aus.
3. Ausgleich des Saldos: Im Saldo der Änderungen verbleibt ein Mehraufwand in Höhe von 202.800 EUR. Die Deckung dieses Mehraufwandes erfolgt aus
Begründung: Bis zum Redaktionsschluss der Erarbeitung der Haushaltsplanung 2021 standen noch keine belastbaren Schuldaten zur Verfügung, da die aktuellen Schülerzahlen noch nicht vorlagen. Diese sind inzwischen gemeldet und verändern somit die o.g. Ansätze sowie die differenzierte Kreisumlage.
Anlagen:
- Anlage 1 Darstellung der Kommunen detailliert - Anlage 2 Spitzabrechnung 2019 - Anlage 3 Darstellung der Kommunen zusammengefasst
Rathenow, 2020-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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