Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Kreistages beschließen, dass für die Anfertigung der Niederschriften des Kreistages als Schriftführerin Frau Milla Schwaß, Beschäftigte des Landkreises, und als stellvertretende Schriftführer/innen 1. Frau Claudia Ullrich, Beschäftigte des Landkreises, 2. Frau Katarzyna Dębicka, Beschäftigte des Landkreises, 3. Herr Roman Lange, Beschäftigter des Landkreises, bestellt werden.
Sachverhalt:
Über jede Sitzung des Kreistages ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Gemäß § 25 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages hat der Kreistag einen Schriftführer und dessen Vertreter zu bestellen. Lösung: Für die Anfertigung der Niederschriften des Kreistages werden genannte Beschäftigte des Landkreises vorgeschlagen. Für die Ausschüsse sind eigene Regelungen gemäß § 26 Absatz 3 Geschäftsordnung des Kreistages zu treffen.
Alternativen: Es können andere Beschäftigte des Landkreises oder aber auch Mitglieder des Kreistages bestimmt werden. Auch die Wahrnehmung der Schriftführung im Ehrenamt gemäß § 20 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wäre möglich. Zuständigkeit für die Entscheidung: Gemäß § 28 Absatz 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. § 25 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages ist der Kreistag zuständig.
Anlagen:
Keine
Rathenow, 2020-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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