Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, dass für die Anfertigung der Niederschriften des Kreisausschusses als Schriftführerin Frau Milla Schwaß, Beschäftigte des Landkreises, und als stellvertretende/r Schriftführer/innen 1. Frau Claudia Ullrich, Beschäftigte des Landkreises, 2. Frau Katarzyna Dębicka, Beschäftigte des Landkreises, 3. Herr Roman Lange, Beschäftigter des Landkreises, bestellt werden.
Sachverhalt:
Über jede Sitzung ist gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 25 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Kreistages eine Niederschrift anzufertigen, die von der/dem Vorsitzenden und von der/dem Schriftführer/in zu unterzeichnen ist. Gemäß § 26 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kreistages bestellt der Kreisausschuss für die Dauer der Wahlperiode für sich auf Vorschlag des Landrates eine/n Schriftführer/in und deren/dessen Vertreter/in. Lösung: Für die Anfertigung der Niederschriften des Kreisausschusses werden genannte Beschäftigte des Landkreises vorgeschlagen.
Alternativen: Es können andere Beschäftigte des Landkreises aber auch Mitglieder des Kreisausschusses bestimmt werden. Auch die Wahrnehmung der Schriftführung im Ehrenamt gemäß § 20 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wäre möglich. Zuständigkeit für die Entscheidung: Kreisausschuss gemäß § 26 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kreistages.
Anlagen:
Keine
Rathenow, 2020-11-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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