Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0128/20  

 
 
Betreff: Dritte Ergänzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages vom 07.10/12.10.2015 zuletzt geändert mit der zweiten Ergänzung in der Fassung vom 08.04.2019 zur Bewältigung der pandemiebedingten Einnahmeausfälle

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat I, Amt 20 - Kämmerei Bearbeiter/-in: Gromeier, Jana
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.09.2020 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Mustervertrag_Anpassung-öDA_Rettungsschirm Fassung 07092020rein

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Havelland beauftragt den Landrat, die anliegende Dritte Ergänzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages vom 07.10/12.10.2015 zuletzt geändert mit der zweiten Ergänzung in der Fassung vom 08.04.2019 zur Bewältigung der pandemiebedingten Einnahmeausfälle mit der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH abzuschließen.

 

                        

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Sachverhalt:

 

Die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH erbringt seit dem 01.06.2016 auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) im Sinne der Verordnung 1370/2007 die Verkehrsleistungen im Landkreis Havelland. Der öDA regelt die Betrauung, den Leistungsumfang, die Qualität der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie deren Finanzierung. Darüber hinausgehende Regelungen zum Ausgleich von Schäden, wie z.B. durch die Corona Pandemie, wurden nicht getroffen. Durch die Pandemie sind die Fahrgastzahlen seit Mitte März 2020, infolge der Maßnahmen der Eindämmungsverordnung im Busverkehr, drastisch zurückgegangen. So mussten Hygienemaßnahmen, wie Schließung des Vordereinstiegs aber auch Erhöhung der Reinigungstakte, regelmäßige Desinfektion der Handlaufflächen sowie Abstandsgebote, die Kontaktsperre und die Anbringung von Fahrerschutz ergriffen werden.

Aber auch die Schließung von Schulen, Gaststätten, Kultureinrichtungen und Geschäften sowie ein überproportionaler Anteil von Arbeiten im Homeoffice führten zum Fahrgastrückgang. Dennoch hat die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH in Abstimmung mit dem Aufgabenträger Landkreis Havelland das Bedienangebot im

Regelbetrieb aufrechterhalten und so auch zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens im Landkreis beigetragen.

Daher sind seit Mitte März 2020 die Fahrgeldeinnahmen im gesamten Verbundgebiet, so auch bei der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH stark rückläufig.

Der Eintritt der Pandemie und seine Auswirkungen waren nicht vorhersehbar.

Daher haben die Bundesregierung und die Länder einen ÖPNV-Rettungsschirm aufgelegt. Die EU-Kommission hat die von der Bundesregierung notifizierte Beihilfenrahmenregelung für den Ausgleich Corona bedingter Mindereinnahmen für ÖPNV-Unternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr genehmigt.

Danach sind direkte Zuschüsse an die Verkehrsunternehmen für Einbußen für die Zeit vom 01.03.2020 - 31.08.2020 möglich. Das Unternehmen erhält einen Ausgleich auf Grundlage der Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr (Phase 1).

Aufgrund der zeitlich begrenzten Notifizierung des Rettungsschirms muss der Ausgleich ab 01.09.2020 vom Aufgabenträger unter Beachtung der Vorgaben der Verordnung 1370/2007 erfolgen. Die dem Aufgabenträger hieraus entstehenden Aufwendungen werden ihm wiederum im Rahmen der Phase 2 entsprechend der Landesrichtlinie im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Land Brandenburg ausgeglichen.

Ohne Ausgleich von pandemiebedingten Einnahmeausfälle ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens gestört. Daher verständigen sich die Parteien für die Zeit ab dem 01.09.2020 darauf, die Störung gemeinsam zu beheben, die Aufrechterhaltung des Leistungsangebotes zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu gewährleisten und beabsichtigen eine dritte Ergänzung zum öDA abzuschließen. 

 

             

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

X

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

Keine, da Weiterleitung von

 

Landes-/Bundesmitteln

 

 

 

                            

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Anlagen:

 

Dritte Ergänzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages vom 07.10/12.10.2015 zuletzt geändert mit der zweiten Ergänzung in der Fassung vom 08.04.2019 zur Bewältigung der pandemiebedingten Einnahmeausfälle

 

 

 

 

Rathenow, 2020-09-10

 

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Amtsleiter

 

 

 

 

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

x

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

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vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

                              

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mustervertrag_Anpassung-öDA_Rettungsschirm Fassung 07092020rein (157 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   15.09.2020 08:45:43   Milla Schwaß