Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen: Die Kreisverwaltung/Untere Straßenverkehrsbehörde wird beauftragt, die Änderungen aus der Novelle der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich Sicherheit für Radfahrende schnellstmöglich umzusetzen.
Sachverhalt:
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist mit 28. April 2020 in Kraft getreten. Daraus ergeben sich wesentliche Änderungen, um den Schutz Radfahrender zu gewährleisten. Die untere Straßenverkehrsbehörde soll die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Möglichkeiten, z.B. Verkehrsregelungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, ausschöpfen, um das Radfahren zu fördern und mehr Sicherheit für Radfahrende zu gewährleisten
Anlagen:
Rathenow, 2020-06-08
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