Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag: Antragssteller*innen im Leistungsbezug – insbesondere solchen mit schulpflichtigen Kindern – werden durch das Jobcenter die Kosten für eine internetfähiges mobiles Endgerät bzw. einen Laptop bis zu einer Höhe von 600 € und für einen damit zusammenhängenden Internetzugang erstattet. Das Jobcenter refinanziert sich diese Kosten u.a. durch Antragstellung beim 550-Millionen-Euro-Sofortprogramm der Bundesregierung „550 Millionen Euro für digitales Lernen.
Sachverhalt: Wird mündlich erteilt.
Anlagen:
Rathenow, 2020-06-08
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