Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die Haushaltsansätze für nachfolgende Projekte werden im Ergebnishaushalt geändert:
1. Das kreisliche Förderprogramm offene Jugendarbeit (Sachkonto 531800 und 531200 Kostenstelle 51100 Kostenträger 3620202), wird in Höhe von 243.600 € fortgeführt. Der Landrat wird beauftragt, die Richtlinie dergestalt anzupassen, dass diese auch sogenannten "Seiteneinsteigern" eine berufliche Perspektive in der Jugendarbeit eröffnet und für diesen Personenkreis eine berufsbegleitende Qualifizierung vorsieht.
2. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten für eine pädagogische Fachkraft des Stellenprogramms nach Personalkostenrichtlinie des Landes Brandenburg wird wie beabsichtigt weiter schrittweise an das TVöD-Niveau herangeführt. Dazu werden wie im Jugendförderplan des Landkreises dargestellt die notwendigen Mittel im Haushalt 2020 eingestellt, (Erhöhung des Kreisanteils um 66.500 €) sowie in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben (Sachkonten: 531200, 531800 Kostenstelle 51100 Kostenträger 3620202).
3. Das kreisliche Programm zur Förderung von Maßnahmen in Technik und Einsatzbekleidung für Freiwillige Feuerwehren (Sachkonto: 531200, Kostenstelle 32000, Kostenträger 1260101, wird in Höhe von 600.000 € fortgeführt. Der Landrat wird beauftragt, die Richtlinie zur Vergabe derart anzupassen, dass den besonderen finanziellen Herausforderungen der Ämter Friesack, Nennhausen und Rhinow, als Träger des Brandschutzes durch eine erhöhte Förderung von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten entsprochen werden kann, sofern die Haushaltslage des Zuwendungsempfängers die Darstellung eines Eigenanteils nicht zulässt. 4. Das Vereinsförderprogramm (Sachkonto: 531700, Kostenstelle 41000, Kostenträger 3420102) wird in Höhe von 1.000.000 € fortgeführt.
Als Gegenfinanzierung werden entweder noch nicht berücksichtigte Mehreinnahmen aufgrund der Steuerschätzung vom 05.11.2019 verwendet, wenn diese nicht herangezogen werden können, dann ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorzusehen.
Sachverhalt:
Der Landkreis Havelland nimmt im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten neben den ihm zugewiesenen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, Auftragsangelegenheiten und Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung mit seinen freiwilligen Aufgaben eine wichtige Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion wahr. Im Zuge der Erarbeitung von kommunalen Jugendkonzepten in den kreisangehörigen Ämtern und amtsfreien Gemeinden seit 2015 wurde ein erhöhter Fachkräftebedarf in der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Havelland festgestellt. Diesem Bedarf hat der Landkreis Havelland mit der Auflage eines kreislichen Förderprogramms offene Jugendarbeit Rechnung getragen. Der Landkreis Havelland als örtlich zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt die Gesamtverantwortung für die Leistungen nach dem SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz. Im Sinne des § 4 SGB VIII fördert der Landkreis Havelland die Erbringung von Leistungen durch eine Vielfalt freier Träger der Jugendhilfe. Mit einem "Netz" aus geförderten sozialpädagogischen Fachkräften werden die kommunalen und freien Träger in ihrem Wirken unterstützt und ihre Kooperationsfähigkeit gestärkt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gehören zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft unter anderem die soziale Betreuung der Bürger, die Sicherung und Förderung eines breiten Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und die Förderung des kulturellen Lebens. Daher engagieren sich auch die kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Dieses Engagement will der Landkreis Havelland auch im Jahr 2020 unterstützen und führt das Programm zur Förderung der öffentlichen Jugendarbeit im Umfang von 10 Stellen fort. Dabei soll zukünftig auch Personen, die über keine einschlägige Ausbildung verfügen, die Möglichkeit eröffnet werden, diese berufsbegleitend zu erwerben. Ferner muss der Landkreis leider feststellen, dass der Finanzierungsanteil des Landes für die Stellen in der Jugendarbeit nach der Personalkostenrichtlinie des Landes (PKR) seit Jahren unverändert bei 341.200 € liegt. Vor dem Hintergrund des sich stetig steigernden pädagogischen Fachkräftemangels hält der Landkreis ausdrücklich an dem Ziel fest, schrittweise eine Angleichung der Vergütung an den TVöD bis zum Jahr 2022 vorzunehmen und anschließend beizubehalten. Auch im Bereich des Brandschutzes liegt es im Interesse des Landkreises Havelland als Träger des Katastrophenschutzes, dass die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten bleibt. Das im Jahr 2019 erstmalig aufgelegte Programm zur Förderung von Maßnahmen in Technik und Einsatzbekleidung wurde erfolgreich umgesetzt und hat gerade in kleineren Wehren Investitionen ermöglicht, die ohne Hilfe des Landkreises nicht zu realisieren gewesen wären. Um nachhaltige Erfolge zu erzielen, soll dieses Programm fortgeführt werden. Der reduzierte Haushaltsansatz berücksichtigt das Konsolidierungserfordernis für den Kreishaushalt.
Die Erfahrung des laufenden Jahres zeigt aber auch, dass es insbesondere den Ämtern im ländlichen Raum schwerfällt, den notwendigen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent aufzubringen. Die Anpassung der Richtlinie soll deshalb dem Landkreis die Möglichkeit eröffnen, dringend benötigte Maßnahmen in den Ämtern Friesack, Nennhausen und Rhinow bis zu 100 Prozent finanzieren zu können und somit der angespannten Haushaltslage Rechnung zu tragen.
Auch das kreisliche Vereinsförderprogramm hat sich in den vergangenen Jahren zu einer festen Größe entwickelt und einen nachhaltigen Effekt zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen im gesamten Kreisgebiet beigetragen. Während in den ersten Jahren der arbeitsmarktpolitische Aspekt im Vordergrund stand, wurde mit der Neuausrichtung der Förderung der Schwerpunkt auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit gelegt. Ähnlich wie das Programm zur Förderung der offenen Jugendarbeit ist die Arbeit in den Vereinen auf Kontinuität angewiesen. Das Programm sollte deshalb auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden, um alle Stellen weiter zu finanzieren.
Anlagen:
Rathenow, 2019-
gez. Michael Koch gez. Stefan Schneider Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CDU/Bauern/LWN SPD-Fraktion
gez. Andrea Johlige gez. Dr. Antje Töpfer Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender DIE.LINKE/Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Sascha Piur Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktion
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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