Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Die Verordnung des Landkreises Havelland über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen, die zum 1. Juni 2020 in Kraft treten soll, wird beschlossen.
Sachverhalt:
I. Problem
Der Landrat des Landkreises Havelland ist gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verpflichtet, die für das Pflichtfahrgebiet Landkreis Havelland festgesetzten Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie für das Taxengewerbe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen auskömmlich sind.
Das Unternehmen, TOKOM-Partner Rostock GmbH, wurde mit der Fortschreibung des Gutachtens aus 2015 beauftragt, mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes zu beurteilen, die örtliche Tarifsituation mit Bezug auf die Mindestlohneinführung zu begutachten und daraus eine Empfehlung für die Höchstzahl an Genehmigungen abzuleiten, sowie einen angemessenen Tarif für das Taxengewerbe vorzuschlagen. Im Mai 2018 wurde das Gutachten dem Landkreis vorgelegt.
Summarisch geht der Gutachter von Anzeichen einer Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes in der Gegenwart und Anzeichen einer Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes in der Zukunft aus. Infolgedessen ermittelte er ein kostendeckendes Modell zum Tarifentgelt und legte der Verwaltung entsprechende Tarife vor. Des Weiteren empfiehlt der Gutachter, die derzeitige Genehmigungsanzahl von 55 Genehmigungen beizubehalten.
Das Gutachten aus 2018 zeigt auf, dass die gegenwärtigen Entgelte der Verordnung nicht kostendeckend und auskömmlich im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sind.
Aufgrund des Ergebnisses und der Empfehlung des Gutachters die Entgelte entsprechend anzupassen, beabsichtigt der Landkreis Havelland im Einvernehmen mit den Taxiinnungen Nauen, Rathenow und Falkensee, die nachfolgend dargestellten Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland zu ändern, um die Existenz der Unternehmen zu sichern.
Änderungen:
aktuell neu
- Grundbetrag 3,50 € 3,60 €
- Beförderungspreis (Besetztfahrten je km):
a) werktags 06:00 – 22:00 Uhr bis 7 km 2,20 € 2,40 € jeder weitere km 1,70 € 1,90 €
b) werktags 22:00 – 06:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 7 km 2,20 € 2,50 € jeder weitere km 2,00 € 2,20 €
- Leeranfahrten je km 1,00 € 1,50 €
- Zuschlag für Großraumtaxe 1,50 € 1,70 €
- Gebühr für grobe Verunreinigung durch den Fahrgast 25,00 € 45,00 €
Die sonstigen in der Verordnung bestimmten Entgelte sollen unverändert bestehen bleiben.
II. Lösung
Gemäß § 51 Abs. 1 PBefG i. V. m. § 6 Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV) wird der Landkreis Havelland ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen.
Die Beförderungsentgelte sind so festzusetzen, dass sie kostendeckend sind. Die vom Gesetz im öffentlichen Interesse gewünschte Einhaltung der Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Taxengewerbes gebietet darüber hinaus zusätzlich die Veranschlagung einer angemessenen Gewinnspanne.
Über die Änderungen der Beförderungsentgelte wurde am 12. Juni 2019 gemeinsam mit Vertretern der Taxiunternehmen und des Landkreises beraten.
Der Landkreis favorisierte die vom Gutachter vorgeschlagenen Entgelterhöhungen, wobei diese über eine zeitliche Staffelung von zwei Jahren erfolgen sollten. Die Taxivertreter haben während der Beratung deutlich gemacht, dass die vom Landkreis favorisierte Variante bei den Bürgern sehr negativ aufgenommen werden könnte. Nach ihrer Meinung bestehe die Gefahr, dass aus diesen Gründen die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr zurückgehe. Dieser Gefahr wollten sie sich nicht aussetzen. Zu eigenen Lasten haben sich daher die Vertreter für einen, im Vergleich zum Gutachtervorschlag, reduzierten Tarif im Nahbereich (Beförderung bis 15 km) ausgesprochen.
Unter Abwägung der notwendigen Auskömmlichkeit des Unternehmers einerseits und der vorgetragenen Bedenken zum erwarteten Nachfragerückgang andererseits, schließt sich der Landkreis Havelland dem von den Taxi-Vertretern unterbreiteten Vorschlag an, die Entgelte - wie von diesen beantragt - zu erhöhen (Anlage 3). Diese Herangehensweise wird durch obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. Urteil des OVG Hamburg – Az.: 3 Bf 62/06.Z vom 23.06.2009) gedeckt, der zufolge bei der Entgeltfestsetzung neben dem Kriterium der Auskömmlichkeit der Tarife auch der Einfluss auf die Akzeptanz/Nachfrage nach Beförderungsleistungen durch die Tarifänderung zu betrachten ist.
Die Industrie- und Handelskammer Potsdam teilte unter anderem mit, dass es unstrittig ist, dass die Kostensteigerungen für die Unternehmen durch die Tarifanpassung aufgefangen werden müssen, zumal sich die Steigerungen in einem moderaten Rahmen verhalten.
Das Gutachten kann im Ordnungs- und Verkehrsamt in Nauen, Sachgebiet Straßenverkehr, Raum E08, eingesehen werden.
III. Alternativen
Festsetzung der Entgelte gemäß einem der Vorschläge des Gutachters.
IV. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen
BV 0189/16 vom 20. Juni 2016, Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland
Anlagen:
Anlage 1: Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland
Anlage 2: Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland - Synopse -
Anlage 3: Übersicht Beförderungsentgelte im Land Brandenburg
Rathenow, 2019-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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