Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014.
Sachverhalt:
Der Landkreis Havelland streicht in § 4 Abs. 1 Ziff. 1 Abfallsatzung für den Landkreis Havelland (AbfSat) die Anstriche
für Anlieferungen gefährlicher Abfälle und Klärschlämme größer als 2.000 kg.
Damit werden gefährliche Massenabfälle und Klärschlämme in großen Mengen nicht mehr angenommen.
Ziel ist es, das vorhandene Deponievolumen bis zum Ende der Verfüllung für die Entsorgung der Abfälle aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage und der angelieferten Kleinmengen von Abfällen zur Deponierung zu sichern. Das Deponievolumen soll vorrangig für Siedlungsabfälle genutzt werden. Diese Maßnahme wird erforderlich, weil in 2019 durch die Überlassung von überdurchschnittlich großen Mengen gefährlicher Baurestmassen ein weitaus höherer Volumenverzehr an Deponieraum als erwartet zu verzeichnen war. Zudem kann wegen des Gebots der Deponieverordnung (DepV) zum getrennten Einbau von gefährlichen Abfällen und von Abfällen aus der mechanisch-biologischen Behandlung von Abfällen kein ausreichend großer Monobereich für die Ablagerung von gefährlichen Abfällen zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung des § 4 „ausgeschlossene Abfälle“ ist durch das Landesamt für Umwelt (LfU) genehmigungspflichtig. Im Rahmen einer Vorabstimmung wurde durch das LfU am 17.09.2019 mitgeteilt, dass die Zustimmung erteilt werden kann, wenn die Änderungssatzung durch den Kreistag beschlossen wurde.
Beschluss der Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014
Keine Änderung, die Satzung bleibt so wie sie ist, unter der Annahme, dass eine vorzeitige Verfüllung des Deponievolumens in Kauf genommen wird
(Beschluss-Nr.: BV-0052/14 – Amtsblatt 02/Jahrgang 22; 2015)
vom 08.12.2014 (Amtsblatt 10/Jahrgang 22; 2015)
vom 08.12.2014 (Amtsblatt 18/Jahrgang 23; 2016)
vom 08.12.2014 (Amtsblatt 21/Jahrgang 24; 2017)
Anlage:
Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014
Rathenow, 2019-
Der Beschluss ist
Die Anlage ist
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