Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0057/19  

 
 
Betreff: Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III, Amt 66 - Umweltamt Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Vorberatung
20.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2019 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
09.12.2019 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2019-10-29_Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014
2019-10-29_Synopse §§ 4 und 9 Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014
2019-09-17_LfU-Antwort - vorläufige Zusage zur Genehmigung § 4 Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014.

                  

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Sachverhalt:

 

  1. Problem

Der Landkreis Havelland streicht in § 4 Abs. 1 Ziff. 1 Abfallsatzung für den Landkreis Havelland (AbfSat) die Anstriche

 

  • AS 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
  • AS 170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
  • AS 170505* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
  • AS 170507* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
  • AS 170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält
  • AS 170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält, beschränkt auf künstliche Mineralfasern (KMF)
  • AS 170605* asbesthaltige Baustoffe
  • AS 190805 Schlämme aus der Behandlung kommunaler Abwasser

für Anlieferungen gefährlicher Abfälle und Klärschlämme größer als 2.000 kg.

 

Damit werden gefährliche Massenabfälle und Klärschlämme in großen Mengen nicht mehr angenommen.

 

Ziel ist es, das vorhandene Deponievolumen bis zum Ende der Verfüllung für die Entsorgung der Abfälle aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage und der angelieferten Kleinmengen von Abfällen zur Deponierung zu sichern. Das Deponievolumen soll vorrangig für Siedlungsabfälle genutzt werden. Diese Maßnahme wird erforderlich, weil in 2019 durch die Überlassung von überdurchschnittlich großen Mengen gefährlicher Baurestmassen ein weitaus höherer Volumenverzehr an Deponieraum als erwartet zu verzeichnen war. Zudem kann wegen des Gebots der Deponieverordnung (DepV) zum getrennten Einbau von gefährlichen Abfällen und von Abfällen aus der mechanisch-biologischen Behandlung von Abfällen kein ausreichend großer Monobereich für die Ablagerung von gefährlichen Abfällen zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung des § 4 „ausgeschlossene Abfälle“ ist durch das Landesamt für Umwelt (LfU) genehmigungspflichtig. Im Rahmen einer Vorabstimmung wurde durch das LfU am 17.09.2019 mitgeteilt, dass die Zustimmung erteilt werden kann, wenn die Änderungssatzung durch den Kreistag beschlossen wurde.

 

  1. Lösung

Beschluss der Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014

 

  1. Alternativen

Keine Änderung, die Satzung bleibt so wie sie ist, unter der Annahme, dass eine vorzeitige Verfüllung des Deponievolumens in Kauf genommen wird

 

  1. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen
  • Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014

(Beschluss-Nr.: BV-0052/14Amtsblatt 02/Jahrgang 22; 2015)

  • Erste Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland

vom 08.12.2014 (Amtsblatt 10/Jahrgang 22; 2015)

  • Zweite Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland

vom 08.12.2014 (Amtsblatt 18/Jahrgang 23; 2016)

  • Dritte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland

vom 08.12.2014 (Amtsblatt 21/Jahrgang 24; 2017)

                  

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

X

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

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Erläuterung/Deckungsvorschlag

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Anlage:

 

Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014

 

Rathenow, 2019-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Amtsleiter

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage ist

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

                  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-10-29_Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (10 KB)    
Anlage 2 2 2019-10-29_Synopse §§ 4 und 9 Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (37 KB)    
Anlage 3 3 2019-09-17_LfU-Antwort - vorläufige Zusage zur Genehmigung § 4 Vierte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (10 KB)    

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    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   07.11.2019 10:18:56   Daniela Wilke