Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag schlägt der Zweckverbandsversammlung der MBS für den Verwaltungsrat zur Wahl vor:
Holger Schiebold.
Begründung:
I. Sachverhalt
Der Verwaltungsrat der MBS wird aus 21 Mitgliedern bestehen. Neben den sieben Mitarbeitervertretern der MBS entsenden die Vertretungen der Träger insgesamt 14 Personen in den Verwaltungsrat.
Die MBS ist eine Zweckverbandssparkasse. Gemäß § 10 Abs. 2 BbgSpkG ist der Vorsitzende des Verwaltungsrates aus dem Kreis der Hauptverwaltungs-beamten/innen (HVB) zu wählen. Die HVB rotieren in diesem Amt jährlich. Sie sind auf Grund ihrer Amtsinhaberschaft „geborene“ Mitglieder des Verwaltungsrates. Ihre Mitgliedschaft ist bei den vorzuschlagenden Mitgliedern für den Verwaltungsrat anzurechnen. Formell sind auch sie durch den Kreistag vorzuschlagen.
Bei der Benennung der von den Landkreisen/kreisfreien Städten zur Wahl vorzuschlagenden Personen sind die Bestimmungen der § 9 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 des BbgSpkG zu beachten. Von diesen dürfen bis zu zwei Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrates Mitglieder der Zweckverbandsversammlung und somit Mitglied des Kreistages/der Stadtverordnetenversammlung (politische Vertreter) sein. Der Rest der Verwaltungsratsmitglieder sind sogenannte sachkundige Bürger. Diese dürfen weder Mitglied der Zweckverbandsversammlung noch Mitglied des Kreistages/der Stadtverordnetenversammlung sein. Sie müssen das passive Wahlrecht für den Kreistag/die Stadtverordnetenversammlung besitzen.
Zu beachten ist, dass die HVB als politische Vertreter anzurechnen sind. In Fortschreibung vertraglicher Regelungen und der bisherigen Praxis hat der Vorstand der MBS zur Verteilung der Sitze auf die Träger und die Quotierung hinsichtlich politischer und sonstiger Vertreter einen Vorschlag unterbreitet, auf der Grundlage der Anteile am Zweckverband. Danach stehen dem Landkreis Havelland zwei Verwaltungsratssitze für einen politischen Vertreter und einen sonstigen, sachkundigen Bürger zu.
Die Anzahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Träger wird auf der Grundlage der gehaltenen Anteile am Zweckverband festgesetzt, vgl. nachstehende Tabelle:
Die Wahrung der notwendigen Stärke der vorgenannten Gruppen im Verwaltungsrat muss durch die Wahl in der Verbandsversammlung gewährleistet werden.
Aus der Mitte der Mitglieder des Verwaltungsrates werden späterhin die Mitglieder des Kreditausschusses, des Personalausschusses und des Bauausschusses gewählt.
Anlagen:
keine
Rathenow, 2019-08-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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