Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0033/19  

 
 
Betreff: Neuwahl der Polizeibeiräte für das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:LR 23 02-3/19
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Hönicke, Nadine
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
30.09.2019 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt als Mitglieder und deren Stellvertreter:

 

Lfd. Nr.

Mitglieder

Stellvertreter

1.

Ralf Böttcher (CDU/Bauern/LWN)

Matthias Richter (CDU/Bauern/LWN)

2.

Dietmar Dölz (SPD)

Detlef Fleischmann (SPD)

3.

Lars Krause (DIE LINKE/Die PARTEI)

Vivien Tharun (DIE LINKE/Die PARTEI)

 

                         

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Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Entsprechend § 84 des Gesetzes über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz – BbgPolG) wählen die Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte Bürgerbeauftragte als Mitglieder sowie deren Stellvertreter in den Polizeibeirat.

 

Bei den Polizeidirektionen werden aus den von den Kreistagen und den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte gewählten Mitgliedern Polizeibeiräte gebildet; dabei entsenden die Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark, Havelland und die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam Mitglieder in den Polizeibeirat der Polizeidirektion West.

 

Die Anzahl der von den Kreistagen und den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte zu wählenden Mitglieder des Polizeibeirates erfolgt auf Grund des Verhältnisses der Einwohnerzahl zur Gesamteinwohnerzahl. Ab einer Einwohnerzahl von mehr als 150.000 Einwohner sind drei Mitglieder zu wählen. Für die Mitglieder ist jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

Die Polizeibeiräte sind gemäß § 85 BbgPolG binnen drei Monaten nach den Wahlen zu den Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte zu wählen. Geschieht dies nicht, üben die bisherigen Mitglieder Ihre Tätigkeit bis zur Neuwahl weiterhin aus.

In den Beirat können auch Bürger und Bürgerinnen, die nicht der Vertretung angehören, gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen jedoch nicht erreichen. Beamte, Angestellte und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglied eines Polizeibeirates sein.

                         

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

x

 

Nein

 

 

Ansatz

Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 

                    

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Anlagen:

 

keine

 

Rathenow, 2019-08-

 

 

…………….……………..       …………………….……..        …………….……………..

         Landrat                                        Beigeordneter/Dezernent             Amtsleiter

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

                       


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   30.09.2019 13:11:31   Nadine Hönicke