Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag stimmt der Einführung der Beteiligungssatzung für Kinder und Jugendliche zu.
Sachverhalt: Aufgrund des nach dem Ersten Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zum Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten (GVBl. I, Nr. 15) eingeführten § 18a BbgKVerfG, wonach mit einer Bestimmung in der Hauptsatzung Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche geschaffen werden sollte, nahm der Kreistag in seiner Sitzung vom 11.03.2019 die Regelung § 3a, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, in die Hauptsatzung auf. Danach besitzen Kinder und Jugendliche in allen sie berührenden Angelegenheiten des Landkreises Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte (§ 3a Abs. 1 der Hauptsatzung), kann der Kreistag eine/n Beauftragte/n für Angelegenheiten der Kinder- und Jugendlichen bestellen (§ 3a Abs. 3) und ist Näheres der Regelung durch eine gesonderte Satzung vorbehalten (§ 3a Abs. 4). Der dazugehörige Satzungsentwurf liegt nunmehr vor.
Mit § 18a BbgKVerfG räumt der Gesetzgeber den Kommunen bei der Bestimmung der Formen der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen großen Gestaltungsspielraum ein. Der Satzungsentwurf berücksichtigt dies, indem in § 2 (Kinder- und Jugendforen) und § 3 (Offene oder projektbezogene Workshops und Diskussionsrunden) Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet werden. Dabei kommt dem Landrat eine Entscheidungsprärogative zu, für welche Entscheidungsgegenstände in welcher Form er den Kindern und Jugendlichen die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte eröffnet (siehe § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 bis 5), wobei geboten ist, möglichst eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen zu erreichen. Zudem gibt § 4 dem Landrat die Möglichkeit, die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten zu initiieren. Das entspricht der Regelung des § 18a Abs. 3 BbgKVerfG.
Ein eigenes Initiativrecht für Kinder und Jugendliche kann sich dagegen aus dem Petitionsrecht aus der Einwohnerbeteiligungssatzung (§ 6 Einwohnerbeteiligungssatzung) ergeben.
Anlagen:
- Entwurf Satzung
Rathenow, 2019-09-05
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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