Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Sechste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014.
Sachverhalt:
a) Der Landkreis Havelland führt stofflich verwertbare Kunststoffabfälle der stofflichen Verwertung und die übrigen Kunststoffe der thermischen Verwertung zu. Die bisherige Unterteilung nach Kunststoffe groß oder Kunststoffe klein macht daher keinen Sinn mehr und ist zu ändern. Dabei soll der sich ergebende Gebührenanreiz die stoffliche Verwertung fördern und die betrieblichen Abläufe auf den Wertstoffhöfen vereinfachen.
b) Im vergangenen Jahr trat erstmalig das Problem auf, dass zu entsorgende Dachpappen und ähnliche Abfälle mit karzinogenen Fasern (z. B. Asbest) versetzt sein können. Da bei der Annahme an den Wertstoffhöfen regelmäßig keine Analysen über das Vorhandensein von karzinogenen Fasern vorliegen, musste der Landkreis die Annahmegebühren an den Wertstoffhöfen neu kalkulieren. Grund sind die sehr hohen Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle (z. B. Untertagedeponie). In die Kalkulation für das Jahr 2019 sind diese Kosten sowie die Kosten für die Beprobung und Analysen der aus Haushalten und Kleingewerbe angelieferten Dachpappen berücksichtigt worden. Zum Halbjahr wurden die Anteile der angelieferten Abfälle nach dem analytischen Befund ausgewertet. Dabei stellte sich heraus, dass die Anteile mit karzinogenen Fasern gering (ca. 2 %) sind. Diese statistische Auswertung bietet keine Gewähr, dass sich der Anteil Abfälle auch in der Zukunft in dieser Größenordnung bewegen wird.
Zudem sind einige Abfälle auch noch nicht entsorgt worden, so dass die Kontrolluntersuchung der Entsorgungsanlage noch aussteht. Diese kann bei den sehr heterogenen in Bigbags gesammelten Abfallgemischen durchaus zu einem anderen Ergebnis und zur Zurückweisung der Abfälle zur thermischen Verwertung führen.
Lösung:
a) Die Unterteilung erfolgt nunmehr nach der Art des Abfallstoffs und des Entsorgungsverfahrens in PE- und PP-Kunststoffe zur stofflichen Verwertung und Kunststoffe anderweitig nicht genannt (a. n. g.) zur thermischen Verwertung. Die Bezeichnungen der Gebührentatbestände werden entsprechend geändert. Zudem wird die Anliefergebühr angepasst. Die Verwertungserlöse werden den Kunststoffen zur stofflichen Verwertung zugeschlagen, die Kosten der thermischen Verwertung den Kunststoffen a. n. g. Die Gebührensätze sind leistungsproportionaler und bilden einen Anreiz zur Steigerung der stofflichen Verwertung.
b) Zum Ausgleich des Risikos aus den Unwägbarkeiten der stofflichen Beschaffenheit und den statistischen Ergebnissen des ersten Halbjahres 2019 wird der Gebührensatz überarbeitet. Der statistisch ermittelte Anteil der Abfälle mit karzinogenen Fasern lag bei 2 %. Nach Auskunft der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB mbH) liegt die Quote andernorts jedoch viel höher (bis zu 40 %). Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) hat aus diesem Grund mit einem Anteil von 25 % kalkuliert. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Anlage decken. Im Bereich der Anliefergebühren für Dachpappen ohne Nachweis der Freiheit von karzinogenen Fasern ist eine Überdeckung zu erwarten. Um dem entgegenzuwirken, werden die Gebühren unter Beachtung der bisher gewonnenen Kenntnisse neu festgesetzt.
Alternativen:
a) Änderungen werden nicht vorgenommen.
b) Änderungen werden nicht vorgenommen. Die bis zum Jahresende auflaufende Überdeckung der Gebühren für die Kalkulation für 2020 (Dachpappen ohne Nachweis der Freiheit von karzinogenen Fasern) wird in der nächsten Kalkulationsperiode abgebaut.
Anlagen: Sechste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 Anlage 1 – Synopse Sechste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014
Rathenow, 2019-07-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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