Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Der Beschluss gilt vorbehaltlich des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses über die Verortung der 7 VzÄ Schulsozialarbeiter-Stellen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt entsprechender Landtagsbeschlüsse zum Haushalt 2020 sowie des Beschlusses der Haushaltssatzung 2020 des Landkreises Havelland.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 23.10.2019 hat der Jugendhilfeausschuss mit BV-0428/19 die Verteilung der 7 neuen Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit gemäß Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg zur Förderung der Schulsozialarbeit im Land Brandenburg beschlossen.
Nunmehr ist es erforderlich, über die konkrete Trägerschaft für diese Stellen zu entscheiden.
Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11 - 14 SGB VIII wurden am 28. Mai 2019 vorsorglich und vorbehaltlich des Beschlusses zur Verteilung der 7 Vollzeitäquivalente (VzÄ) in der Schulsozialarbeit aufgefordert, Anträge für die zu vergebenen Stellen/Stellenanteile zu stellen. Für alle Stellenanteile sind Antragsunterlagen von 5 verschiedenen Trägern eingegangen (siehe Anlage). Bei 4 Schulen gab es konkurrierende Bewerbungen. Gemäß Ziff. 4.2 c) der Richtlinie des Landkreises Havelland zur Vergabe von geförderten Stellen in der Kinder- und Jugendarbeit (PKR) und der damit verbundenen Qualitätssicherung und -entwicklung in der Fassung der ersten Änderung vom 22.11.2017 hat die Verwaltung des Jugendamtes die Antragsunterlagen der Träger geprüft. Bei der Auswahl der Träger ging es vor allem darum, ob
- vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen eingereicht wurden, - der Träger bereits Erfahrungen in der Schulsozialarbeit hat, - die jeweilige Gemeinde bereits ihre Bereitschaft zur Kofinanzierung erklärt hat, - der Träger bereits eine Verbindung zur jeweiligen Schule hat, - Befürwortungen von Schule und/oder Gemeinde vorliegen.
Als Aufstockungen zur bisher vorhandenen Schulsozialarbeit gehen 0,5 VzÄ an die Gesamtschule Immanuel Kant in der Stadt Falkensee und 0,25 VzÄ an die Heinz-Sielmann-Oberschule in der Gemeinde Wustermark. Da die Trägerschaften an diesen Schulen feststehen, waren Antragsunterlagen entbehrlich. Die notwendigen Zustimmungen der Träger und der Gemeinden liegen vor.
Wenn der Jugendhilfeausschuss dem Vorschlag der Verwaltung folgt, erhält
- der Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V. 0,75 VzÄ, - der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. 1,00 VzÄ, - die Diakonie Havelland 0,50 VzÄ, - der Ländliche Erwachsenenbildung Brandenburg e. V. 4,25 VzÄ, - die ASB gGmbH für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0,50 VzÄ.
Der Bereich Jugendförderung des Jugendamtes hält die Träger für geeignet, die Schulsozialarbeit an den Schulen umzusetzen und schlägt vor, die Stellen/Stellenanteile an diese Träger zu vergeben.
Alle in der Anlage benannten Trägerschaften werden befristet für den Zeitraum vom 01.11.2019 bis zum 31.12.2020 vergeben. Der Zeitraum wird befristet, da im Jahr 2020 eine Überprüfung bzw. eine mögliche Neuvergabe der geförderten Stellen in der Kinder- und Jugendarbeit (PKR) für die kommenden 4 Jahre stattfindet.
Für die personelle Besetzung der Stellen sind die Träger verantwortlich. In Übereinstimmung mit § 72 SGB VIII sollen Träger der Jugendhilfe in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit hauptberuflich nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und über eine dieser Aufgabe entsprechende Qualifikation verfügen (sozialpädagogische Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen.
Anlagen:
Vorschlag für die Vergabe zusätzlicher Schulsozialarbeiter-Stellen an Träger
Rathenow, 2019-10-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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