Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0015/19  

 
 
Betreff: Vorbereitung der Wahlprüfungsentscheidung zur Gültigkeit der Wahl des Kreistages des Landkreises Havelland am 26.05.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:LR 23 02-2/19
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Hönicke, Nadine
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
24.06.2019 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Wahleinspruch vom 07.06.2019
Anlage 2 - Stellungnahme der Kreiswahlleiterin zum Wahleinspruch vom 07.06.2019
Anlage 3 - Wahleinspruch vom 18.06.2019
Anlage 4 - Stellungnahme der Kreiswahlleiterin zum Wahleinspruch vom 18.06.2019

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die gemäß § 55 Abs. 6 BbgKWahlG durch die Kreiswahlleiterin mit ihrer Stellungnahme vorgelegten, bei ihr bis zum Ablauf der Wahleinspruchsfrist am 21.06.2019 eingegangenen zwei Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Kreistages Havelland am 26.05.2019 zur Kenntnis.

 

Dem Kreisausschuss des Kreistages Havelland wird gemäß § 56 Abs. 1 Satz 3 BbgKWahlG die Aufgabe der Vorprüfung der vorliegenden Wahleinsprüche übertragen. Das Ergebnis der Vorprüfung ist dem Kreistag als Beschlussvorlage für die durch ihn zu treffende Wahlprüfungsentscheidung vorzulegen. In der Verhandlung der Wahlprüfung sind die Beteiligten auf Antrag durch den Kreisausschuss zu hören, § 56 Abs. 2 Satz 1 BbgKWahlG.

 

                        

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 56 Abs. 1 BbgKWahlG obliegt die Wahlprüfung der neugewählten Vertretung. Sie entscheidet über die bei der/m Wahlleiter/in eingegangenen Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. In der Verhandlung der Wahlprüfung sind die Beteiligten auf Antrag durch den Kreistag zu hören, § 56 Abs. 2 Satz 1 BbgKWahlG.

 

Gemäß § 57 Abs. 1 BbgKWahlG trifft die neugewählte Vertretung nach Ablauf der Wahleinspruchsfrist gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 BbgKWahlG (zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses) durch Beschluss entsprechend dem Ergebnis der Wahlprüfung eine von den in § 57 Abs. 1 Nr. 1. bis 4 BbgKWahlG vorgegebenen möglichen Wahlprüfungsentscheidungen.

 

Bei der Kreiswahlleiterin wurden zwei Wahleinsprüche gemäß § 55 Abs. 1 BbgKWahlG eingereicht, zu denen die Kreiswahlleiterin jeweils eine Stellungnahme abgibt (s. Anlage 2 und 4).

Lösung:

 

Übertragung der Vorprüfung der beiden vorliegenden Wahleinsprüche sowie der Vorbereitung der Wahlprüfungsentscheidung auf den Kreisausschuss entsprechend Beschlusstext.

 

 

Alternativen:

 

Vorprüfung der Wahleinsprüche durch den Kreistag selbst

 

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Gemäß §§ 56 Abs. 1 BbgKWahlG, 131 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 25 BbgKVerf ist der Kreistag zuständig.

                   

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

X

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

keine

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

                       

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Anlagen:

 

Anlage 1 – Wahleinspruch vom 07.06.2019

Anlage 2 – Stellungnahme der Kreiswahlleiterin zum Wahleinspruch vom 07.06.2019

Anlage 3 – Wahleinspruch vom 18.06.2019

Anlage 4 – Stellungnahme der Kreiswahlleiterin zum Wahleinspruch vom 18.06.2019

 

 

Rathenow, 2019-06-24

 

 

 

…………….……………..       …………………….……..        …………….……………..

             Landrat                                                     Beigeordneter/Dezernent                                           Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

                        

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1 - Wahleinspruch vom 07.06.2019 (8704 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 - Stellungnahme der Kreiswahlleiterin zum Wahleinspruch vom 07.06.2019 (239 KB)    
Anlage 4 3 Anlage 3 - Wahleinspruch vom 18.06.2019 (693 KB)    
Anlage 2 4 Anlage 4 - Stellungnahme der Kreiswahlleiterin zum Wahleinspruch vom 18.06.2019 (102 KB)