Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen.
Sachverhalt:
Die am 8. Oktober 2018 beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen war redaktionell anzupassen. Die Satzung bedarf der Genehmigung durch das für Soziales zuständige Ministerium. Eine Erklärung des zuständigen Ministeriums, wonach die Satzung grundsätzlich genehmigungsfähig sei, liegt dem Sozialamt vor.
Lösung:
Die beschlossene, gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen wurde redaktionell überarbeitet.
Mit Inkrafttreten dieser redaktionell angepassten Satzung, tritt die am 8. Oktober 2018 beschlossene Satzung außer Kraft.
Alternativen:
Aus Sicht der Verwaltung besteht zu diesem Vorgehen zurzeit keine Alternative.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Kreistag gemäß § 28 BbgKVerf
Bereits vorliegende Entscheidungen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 8. Oktober 2018.
Anlagen:
Satzung
Rathenow, 2019-06-12
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |