Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Havelland beschließt, die Zuschläge im Vergabeverfahren über hybride Postdienstleistungen wie folgt zu erteilen:
Sachverhalt:
Die Landesregierung Brandenburg hat am 11.12.2018 die Zukunftsstrategie "Digitales Brandenburg" beschlossen. Ein zentrales Thema ist hierbei auch die Vereinfachung von Prozessen in der Verwaltung. Auch der Landkreis Havelland möchte rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen, um den stetig wachsenden Anforderungen an eine modern ausgerichtete Verwaltung zu entsprechen. Einen wichtigen Schritt soll die Umstellung auf das sogenannte hybride Postverfahren darstellen, bei dem die Bescheide elektronisch an einen Druckdienstleister übermittelt werden, der die empfangenen Dokumente ausdruckt, kuvertiert, frankiert und vom anbietenden Postdienstleister oder dessen Kooperationspartner physisch an die Empfänger zustellt.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, künftig sogenannte hybride Postdienstleistungen für die Bereiche Jobcenter, Ordnungs- und Verkehrsamt sowie Umweltamt (öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger) in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung dieser Dienstleistungen war auszuschreiben.
Lösung: Der Landkreis Havelland hat ein sogenanntes Offenes (EU-weites) Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung durchgeführt. Dieses beinhaltet den Abschluss von zwei Dienstleistungsverträgen über eine Laufzeit von sechs Jahren: ein Vertrag über den Druck, die Kuvertierung und die Frankierung der Briefsendungen (Los 1) und ein weiterer Vertrag über den Versand bzw. die Zustellung der Sendungen (Los 2). Das Erfordernis der Aufteilung der Leistung in diese Fachlose ergibt sich aus vergaberechtlichen Grundsätzen, die bereits durch entsprechende Entscheidungen der Vergabekammer des Bundes oder der Bundesnetzagentur bestätigt wurden und somit unumgänglich sind. Zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote dienten neben dem Preis auch Zuschlagskriterien wie die Qualität der benannten Referenzen und die Beantwortung konzeptioneller Fragestellungen, u. a. zum Qualitätsmanagement oder zur Energieeffizienz des Fuhrparkes. So konnten auch Nachhaltigkeitsaspekte - wie z. B. die Anwendung von Umweltschutzprogrammen, der Einsatz von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen oder ein klimaneutraler Druck - positiv in die Angebotswertung einfließen.
Anlagen:
keine
Rathenow, 2019-06-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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