Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, den Landrat zu ermächtigen, für den Landkreis als Mandatierender mit dem Landkreis Spree-Neiße als Mandatsträger die anliegende (redaktionell veränderte) öffentlich- rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII und dem SGB IX abzuschließen.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Havelland hatte mit Beschluss Nr. BV-0412/19 am 11.03.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Der Kreistag beschließt, den Landrat zu ermächtigen, für den Landkreis als Mandatierender mit dem Landkreis Spree-Neiße als Mandatsträger die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII und dem SGB IX abzuschließen.“ Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung war vorab durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) auf Genehmigungsfähigkeit geprüft worden, da gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 3 Satz 3 AG SGB IX eine Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch das MASGF als zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich ist. Das MASGF hatte am 20.02.2019 mitgeteilt, dass es keinen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf gibt. Im Nachgang hatte das MASGF jedoch den Vereinbarungsentwurf an das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) zur Prüfung weitergeleitet. Das MIK hatte mit E-Mail vom 14.03.2019 überraschend auf den aus seiner Sicht bestehenden Änderungsbedarf hingewiesen. Danach ist die Regelung in § 7 Abs. 3 des (bisherigen) Vereinbarungsentwurfes zum Wirksamwerden der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an die Bekanntmachungsregel in § 8 GKGBbg anzupassen. Das MIK hat dazu folgende Formulierung vorgeschlagen: „(3) Die genehmigte Vereinbarung bedarf der öffentlichen Bekanntmachung der beteiligten Kommunen nach den für ihre Satzungen geltenden Vorschriften. Sie tritt am Tag nach der letzten Bekanntmachung in Kraft.“ Bisher lautete § 7 Abs. 3: „Die Vereinbarung wird am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde wirksam.“ Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vom MIK eingeforderte Änderung in dem Vertragstext unausweichlich ist, auch wenn in vier Kreistagen, u.a. in unserem Kreistag, bereits Beschlüsse über den bis dahin vorliegenden Vereinbarungsentwurf gefasst worden sind. Infolgedessen wird der veränderte Vereinbarungsentwurf nunmehr dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Jahr 2019 beträgt der Jahresetat der Serviceeinheit Entgeltwesen 2.123.484,26 EUR.
Die Bezugsgröße zur Bemessung des Anteils der einzelnen Vertragspartner bleibt die Zahl der Einwohner des vorvergangenen Jahres. Daraus ergibt sich für den Landkreis Havelland in 2020 ein Kostenanteil in Höhe von 136.285,82 EUR.
Anlagen: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Rathenow, 2019-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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