Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0003/19  

 
 
Betreff: Art und Anzahl der ständigen (freiwilligen) Ausschüsse, Anzahl der Vertreter/innen und sachkundigen Einwohner/innen sowie Verteilung der Ausschussvorsitze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:LR 23 02-2/19
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Hönicke, Nadine
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
24.06.2019 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Folgende ständige Ausschüsse werden gebildet:

 

Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung

Abkürzung - Ausschuss Finanzen/B/V/R

 

Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit

Abkürzung - Ausschuss Soziales/B/G

 

Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit

Abkürzung - Ausschuss Landwirtschaftsförderung/U/ÖS

 

Ausschuss Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus/ Bauen

Abkürzung - Ausschuss Regionalentwicklung/W/K/S/T/B

 

Ausschuss Grundsicherung und Arbeit

 

  1. Die Anzahl der Kreistagsabgeordneten in den Ausschüssen und deren Stellvertreter wird mit jeweils 13, die der sachkundigen Einwohner/innen mit jeweils 5 festgesetzt. Der Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit wird gemäß Kreistagsbeschluss BV-0002/14 vom 23.06.2014, auf 7 sachkundige Einwohner/innen (je ein Sitz für die/den Vorsitzende/n des Kreisschulbeirates und des Kreisseniorenbeirates) festgelegt. 

 

 

 

 

 

  1. Die Ausschussvorsitze werden wie folgt verteilt:

 

  1. CDU/Bauern/LWN
  2. SPD
  3. DIE LINKE/Die PARTEI
  4. AfD
  5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

                   

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 43 Absatz 1 i. V. m. § 131, Absatz 1 Satz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg kann der Kreistag zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus seiner Mitte ständige Ausschüsse bilden.

 

Der Vorschlag (vgl. Punkt 1 des Beschlussvorschlages) zur Bildung der ständigen Ausschüsse korrespondiert weitestgehend mit der Verwaltungsstruktur des Landkreises Havelland. Die vorgeschlagene Anpassung wird aufgrund der letzten Verwaltungsstrukturänderung aus dem Jahr 2017 empfohlen. Sie bietet auch aufgrund der in den vergangenen drei Wahlperioden gemachten Erfahrungen die Gewähr, dass die Arbeit der Verwaltung fachlich begleitet werden kann.

 

Im Detail sind die Fachausschüsse für folgende Dezernate/Fachämter zuständig.

 

Ausschuss

Zuständigkeiten

Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/ Vergaben/ Rechnungsprüfung

Haupt- und Personalamt; Kämmerei einschließlich Beteiligungsverwaltung; Zentrale Vergabestelle des Landkreises; Amt für Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Innenrevision

Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit

Sozialamt; Schulverwaltungsamt; Gesundheitsamt

Ausschuss Landwirtschaftsförderung/ Umwelt/Öffentliche Sicherheit

Ordnungs- und Verkehrsamt; Umweltamt einschließlich Klimaschutzmanagement; Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

Ausschuss Regionalentwicklung/ Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus/Bauen

Untere Denkmalschutzbehörde; Kataster- und Vermessungsamt; Bauordnungsamt; Amt für Gebäude und Immobilienmanagement; Referat Wirtschaftsförderung; Referat Kultur, Sport und Tourismus

Ausschuss Grundsicherung und Arbeit

Dezernat V – Jobcenter

 

Die Funktion des Petitionsausschusses wird aus dem Finanzausschuss herausgelöst. An den Kreistag gerichtete Petitionen werden in fachlicher Zuständigkeit von den jeweiligen Fachausschüssen beraten. Der Fachausschuss gibt an den Kreistag eine Empfehlung ab, ob der Beschwerde stattgeben werden kann.

 

a)      Für die Verteilung der Sitze im Ausschuss findet gemäß § 43 Absatz 2 i. V. m. § 41 Absatz 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg das Verfahren nach Hare-Niemeyer Anwendung.

 

 

 

b)      Die Ausschussvorsitze werden gemäß § 43 Absatz 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Fraktionen verteilt.

 

Lösung:

 

a)      Beschlussfassung, wie vorgeschlagen. Die Fraktionen benennen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter/innen gegenüber der/dem Vorsitzenden des Kreistages. Dies kann jederzeit, also auch nach der Sitzung erfolgen (vgl. § 43 Absatz 2 Satz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.)

 

b)      Die Fraktionen benennen in absteigender Reihenfolge die Vorsitze in den  Ausschüssen, auf die sie zugreifen möchten (vgl. § 43 Absatz 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg).

 

Alternativen:

 

Der Kreistag kann zur Besetzung der Ausschussvorsitze einstimmig eine andere Verteilung beschließen.

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Gemäß § 43 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist der Kreistag zuständig.

                       

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

542100/02002/1110101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Sitzungsgeld/Wegstreckenentschädigung gemäß Entschädigungssatzung

                     

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Anlagen:

 

keine

 

Rathenow, 2019-06-12

 

 

 

 

…………….……………..       …………………….……..        …………….……………..

             Landrat                                                    Beigeordneter/Dezernent                                             Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

       

 

                     


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   15.07.2019 08:50:09   Nadine Hönicke