Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0002/19  

 
 
Betreff: Bildung des Kreisausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:LR 23 02-2/19
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Hönicke, Nadine
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
24.06.2019 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Kreistages beschließen, dass

 

  1. die Anzahl der Kreistagsabgeordneten, die neben dem Landrat Mitglied im Kreisausschuss sind, auf 12 festgesetzt wird,

 

  1. folgende Abgeordnete als Mitglieder und deren Stellvertreter des Kreisausschusses bestellt werden:

 

Lfd.

Nr.

 

Mitglied

 

Stellvertreter/in

1.

Roger Lewandowski (Landrat)

Elke Nermerich (Erste Beig.)

2.

Michael Koch (CDU/Bauern/LWN)

Julia Kaeding (CDU/Bauern/LWN)

3.

Corrado Gursch (CDU/Bauern/LWN)

Barbara Richstein (CDU/Bauern/LWN)

4.

Stefanie Peters (CDU/Bauern/LWN)

Thomas Fuhl (CDU/Bauern/LWN)

5.

Stefan Schneider (SPD)

Dietmar Dölz (SPD)

6.

Udo Appenzeller (SPD)

Hartmut Rubach (SPD)

7.

Dr. Antje Töpfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anne von Fircks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

8.

Günter Chodzinski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anja Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

9.

Andrea Johlige (DIE LINKE/Die PARTEI.)

Vivien Tharun (DIE LINKE/Die PARTEI.)

10.

Karin Heckert (DIE LINKE/Die PARTEI.)

Daniel Golze (DIE LINKE/Die PARTEI.)

11.

Gerald Hübner (AfD)

Volker Jagodschinski (AfD)

12.

Kai Berger (AfD)

Dr. Rainer van Raemdonck (AfD)

13.

Sascha Piur (FDP)

Guido Müller (FDP)

14.

Uwe Litfin (BVB/Freie Wähler)

Gerd Kirchner (BVB/Freie Wähler)

 

3. die Mitglieder des Kreisausschusses wählen aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n.                      

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 49 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 131 Absatz 1 Satz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hat der Kreistag in seiner ersten Sitzung die Anzahl der Kreistagsabgeordneten im Kreisausschuss festzulegen und die Mitglieder des Kreisausschusses zu bestellen.

Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben für die Größe des Kreisausschusses. Als Anhalt kann jedoch der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.10.1993 (7 B 19/93 -, Rechtsprechungs-Report 1994, 109) dienen. Demnach wird die Größe der Ausschüsse, als angemessen zu erachten sein, wenn sie etwa ein Viertel der Größe der Vertretungskörperschaft beträgt (so auch Ministerium des Innern und für Kommunales, Runderlass Nr. 06/2008 v. 11.06.2008). Bei einer Größe des Kreistages von 56 Abgeordneten empfiehlt sich somit für den Kreisausschuss eine Größe von 13 bis 15 Vertretern.

Sofern der Kreistag gemäß § 49 Absatz 2 Satz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht beschließt, dass der Landrat den Vorsitz im Kreisausschuss führen soll, wird der Vorsitzende späterhin aus der Mitte der Mitglieder des Kreisausschusses gewählt.

 

Lösung:

 

Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren gemäß § 41 Absatz 2 ff. Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

 

Alternativen:

 

Die Mitglieder des Kreistages beschließen, dass der Landrat den Vorsitz des Kreisausschusses führt.

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Der Kreistag entscheidet gemäß § 41 Absatz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Mitglieder einschließlich der Stellvertreter durch offenen Wahlbeschluss. Er ist an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.

                              

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja     Nein X

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

542100/02002/1110101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Sitzungsgeld/Wegstreckenentschädigung entsprechend Entschädigungssatzung

                             

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Anlagen:

 

keine

 

 

 

 

 

 

Rathenow, 2019-

 

 

 

…………….……………..       …………………….……..        …………….……………..

             Landrat                                                        Beigeordneter/Dezernent                                      Amtsleiter

 

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

       

 

 

                           


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   02.07.2019 09:31:54   Nadine Hönicke