Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Kreistages beschließen, dass für die Anfertigung der Niederschriften des Kreistages als Schriftführerin
Frau Nadine Hönicke, Beschäftigte des Landkreises,
und als stellvertretende Schriftführer/innen
Frau Katarzyna Dębicka, Beschäftigte des Landkreises, Herr Roman Lange, Beschäftigter des Landkreises, Frau Kerstin Lieck, Beschäftigte des Landkreises,
bestellt werden.
Sachverhalt:
Über jede Sitzung des Kreistages ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
Der Sitzungsverlauf wird für die Anfertigung der Niederschrift entsprechend § 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kreistages mittels einem digitalen Tonaufnahmeverfahren aufgezeichnet. Bei berechtigten Zweifeln an der Niederschrift kann die/der Vorsitzende die entsprechenden Stellen der Aufzeichnung zusammen mit dem/der Schriftführer/in abhören. Die Aufzeichnung ist bis zur nächsten Sitzung aufzubewahren und danach zu löschen.
Lösung:
Für die Anfertigung der Niederschriften des Kreistages werden genannte Beschäftigte des Landkreises vorgeschlagen. Für die Ausschüsse sind eigene Regelungen gemäß § 24 Absatz 3 Geschäftsordnung des Kreistages zu treffen.
Alternativen:
Es können andere Beschäftigte des Landkreises oder aber auch Mitglieder des Kreistages bestimmt werden. Auch die Wahrnehmung der Schriftführung im Ehrenamt gemäß § 20 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wäre möglich.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Gemäß § 28 Absatz 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. § 23 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages ist der Kreistag zuständig.
Anlagen:
keine
Rathenow, 2019-06-11
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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