Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0001/19  

 
 
Betreff: Bestellung einer/eines Schriftführer/in und dessen/deren Vertreter/innen gemäß § 23 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages vom 07.04.2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:LR 23 02-2/19
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Hönicke, Nadine
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
24.06.2019 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Kreistages beschließen, dass für die Anfertigung der Niederschriften des Kreistages als Schriftführerin

 

 Frau Nadine Hönicke, Beschäftigte des Landkreises,

 

und als stellvertretende Schriftführer/innen

 

 Frau Katarzyna Dębicka, Beschäftigte des Landkreises,

 Herr Roman Lange, Beschäftigter des Landkreises,

 Frau Kerstin Lieck, Beschäftigte des Landkreises,

 

bestellt werden.

         

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Sachverhalt:

                         

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Über jede Sitzung des Kreistages ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

 

Der Sitzungsverlauf wird für die Anfertigung der Niederschrift entsprechend § 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kreistages mittels einem digitalen Tonaufnahmeverfahren aufgezeichnet. Bei berechtigten Zweifeln an der Niederschrift kann die/der Vorsitzende die entsprechenden Stellen der Aufzeichnung zusammen mit dem/der Schriftführer/in abhören. Die Aufzeichnung ist bis zur nächsten Sitzung aufzubewahren und danach zu löschen.

 

Lösung:

 

Für die Anfertigung der Niederschriften des Kreistages werden genannte Beschäftigte des Landkreises vorgeschlagen. Für die Ausschüsse sind eigene Regelungen gemäß § 24 Absatz 3 Geschäftsordnung des Kreistages zu treffen.

 

Alternativen:

 

Es können andere Beschäftigte des Landkreises oder aber auch Mitglieder des Kreistages bestimmt werden. Auch die Wahrnehmung der Schriftführung im Ehrenamt gemäß § 20 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wäre möglich.

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Gemäß § 28 Absatz 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. § 23 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages ist der Kreistag zuständig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

X

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Keine zusätzliche Kosten.

 

Anlagen:

 

keine

 

Rathenow, 2019-06-11

 

 

 

…………….……………..       …………………….……..        …………….……………..

             Landrat                                Beigeordneter/Dezernent                              Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

ist nicht zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

ist nicht zu veröffentlichen.

  

    

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  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   15.07.2019 09:33:35   Nadine Hönicke