Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Der Jugendförderplan des Landkreises Havelland, Fortschreibung 2019/2020, wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der örtliche Träger der Jugendhilfe hat gemäß § 24 AGKJHG (Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe) die Aufgabe, den Jugendförderplan regelmäßig fortzuschreiben. Insbesondere sollen der Jugendhilfebedarf in den Bereichen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und die dafür eingesetzten Haushaltsmittel ausgewiesen werden. Auch die in den kreisangehörigen Ämtern und amtsfreien Gemeinden geplanten Aufwendungen sollen einbezogen werden.
Mit Beschluss BV-0268/17 vom 09.10.2017 stimmte der Kreistag des Landkreises Havelland dem Jugendförderplan 2017/2018 zu. Es handelte sich um eine ausführliche Fassung mit Darstellung der Ziele und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII, ausgehend von der aktuellen Bedarfssituation.
Bei dem hier vorliegenden Entwurf handelt es sich um eine kurze Fassung der Fortschreibung des Jugendförderplans für die Jahre 2019 und 2020.
Die Ziele und Teilziele der offenen Jugendarbeit behalten dabei ihre Gültigkeit. Diese Ziele bieten den Akteuren der Jugendarbeit Orientierung. In der praktischen Umsetzung vor Ort werden die Ziele konkretisiert und schlagen sich in Zielvereinbarungen zwischen pädagogischen Fachkräften und ihren Trägern sowie in den kommunalen Jugendkonzepten nieder.
Der aktuelle Entwurf des Jugendförderplans zeigt auf, welche Aufwendungen in den einzelnen Aufgabenbereichen im Haushalt des Landkreises Havelland und in den Haushalten der kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden zur Umsetzung der Maßnahmen bereit gestellt werden.
Die Bedarfsplanung sieht gemäß § 80 (3) SGB VIII und § 17 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – vom 26. Juni 1997 (AGKJHG) vor, die betroffenen Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen und anzuhören.
Im Rahmen der Beteiligung wurde der Entwurf der Fortschreibung des Jugendförderplans 2019/2020 an die Ämter und amtsfreien Städte und Gemeinden sowie die freien Träger der Jugendarbeit mit der Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gesandt.
Es entstehen die im Jugendförderplan 2019/2020 aufgeführten Kosten, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2020.
Anlagen:
Entwurf des Jugendförderplans des Landkreises Havelland - Fortschreibung 2019/2020
Rathenow, 2019-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |