Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Börnicke in der als Anlage beigefügten Fassung.
Sachverhalt: Gemäß § 15 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) ist es erforderlich, ein Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Börnicke festzusetzen. Die Zuständigkeit dafür ergibt sich aus § 15 Abs. 1 BbgWG. Das Erfordernis resultiert daraus, dass bisher kein Wasserschutzgebiet für dieses Wasserwerk festgesetzt wurde und somit kein Schutz für die öffentliche Trinkwasserversorgung besteht. Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, ist das Gewässer – hier Grundwasser – im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Deshalb hat der Wasser- und Abwasserverband Havelland ein Fachgutachten erstellen lassen und dieses der Unteren Wasserbehörde mit der Aufforderung übergeben, das Verfahren zur Festsetzung durchzuführen. Die Ausweisung dieses Wasserschutzgebietes entspricht den tatsächlichen hydrogeologischen Erkenntnissen, resultierend aus dem Fachgutachten.
Die vorliegende Verordnung mit den Anlagen kann nun festgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Börnicke Begründung der Verordnung Anlage 1 – Begriffsbestimmungen Anlage 2 – Abgrenzung der Schutzzonen Anlage 3 – Übersichtskarte Anlage 4 – Topografische Karte Anlage 5 – Liegenschaftskarte Blatt 1 von 3 Anlage 6 – Liegenschaftskarte Blatt 2 von 3 Anlage 7 – Liegenschaftskarte Blatt 3 von 3
Die topografischen Karten sind auf Grund ihres Umfangs nicht beigefügt. Sie können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlagen, soweit vorhanden, sind
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