Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sachverhalt:
Die Verwaltung beabsichtigt, den Durchschnittssatz der derzeit gültigen Vergütungsregelung zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 KitaG für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2019 auf 52.590,46 EUR festzustellen.
Es geht vorliegend um die Feststellung der Bemessungsgröße für die Bezuschussung der Kita Personalkosten. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 4 Kita Gesetz ist die Bemessungsgröße für die Personalkostenzuschüsse der Durchschnittssatz der jeweils gültigen Vergütungsregelung. Nach § 3 Abs. 3 Kita Betriebskosten Nebenverordnung werden die Durchschnittssätze vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Befassung im Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Der mit den kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung von Aufgaben der Kindertagesbetreuung enthält keine Regelung zu den Durchschnittssätzen. Es ist deshalb entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu verfahren.
Zuletzt wurde eine Festlegung zum Durchschnittssatz nach Befassung im Jugendhilfeausschuss am 23.11.2017 getroffen. Für das Jahr 2018 erfolgte eine einheitliche Festsetzung des Durchschnittssatzes der Erziehervergütung nach TVöD Entgeltgruppe S 8 a Stufe 4. Der örtliche Träger der Jugendhilfe, hier der Landkreis Havelland, ist verpflichtet, den Durchschnittssatz den aktuell gültigen Vergütungsregelungen anzupassen.
Zur Ermittlung des Durchschnittssatzes wird der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Sozial- und Erziehungsdienst herangezogen. Nach der Tarifeinigung vom 30.09.2015 sind staatlich anerkannte Erzieher mit Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung der Entgeltgruppe S 8 a zuzuordnen (zuvor S 6).
Für die Festlegung der Stufe wurde der arithmetische Mittelwert Stufe 4 herangezogen. Bei der letzten Erhebung der tatsächlichen Eingruppierungen von Erzieher/innen im Landkreis Havelland zeigte sich, dass der Anteil der älteren Erzieher/innen mit Bestandsschutzregelungen weiter zurückgeht. Jüngere Fachkräfte befinden sich zumeist in den Stufen 2 und 3. Die Festlegung der Stufe 4 trägt der tatsächlichen Entwicklung Rechnung.
Aktuelle tarifliche Entwicklungen im Jahr 2019 stehen bereits fest und finden Berücksichtigung. Im Kalenderjahr 2018 wurde der Tarif für den öffentlichen Dienst ab 01.03.2018 bis 31.03.2019 um 3,11 % erhöht. Ab April 2019 werden die Gehälter nochmals um 3,02 % angehoben.
Im Ergebnis wurde ein Durchschnittssatz für die Erziehervergütung gem. TVöD Entgeltgruppe S 8 a Stufe 4 in Höhe von 52.590,46 EUR für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2019 ermittelt. Nach Befassung im Jugendhilfeausschuss kann dieser von der Verwaltung festgesetzt und für die Personalkostenbezuschussung ab 01.01.2019 in Anwendung gebracht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Berechnung des Durchschnittssatzes der Erziehervergütung für 2019
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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