Landkreis Havelland
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Vorlage - MV-0087/18  

 
 
Betreff: Der Landrat beruft eine Kommission zur Förderung der Prävention und Gesundheitsförderung sowie der Erarbeitung einer Präventionsstrategie für den Landkreis Havelland
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Dezernat II, Amt 53 - Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Wede, Brigitte
Beratungsfolge:
Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit Anhörung
21.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales/Bildung/Gesundheit    
Kreisausschuss Anhörung
25.02.2019 
Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreistag Anhörung
11.03.2019 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
rahmenempfehlung_praevention_2013

Sachverhalt:

Im Rahmen der regionalen Gesundheitskonferenz des Landkreis Havelland soll 2019 eine Präventionskommission gebildet werden. Die Präventionskommission wird vom Landrat mit der Erarbeitung einer Präventionsstrategie für den Landkreis Havelland beauftragt. Den Kommissionsvorsitz übernimmt in Person der Dezernent für Jugend, Gesundheit und Soziales. Die Koordination und Organisation der Kommission obliegt der Geschäftsstelle der regionalen Gesundheitskonferenz des Landkreis Havelland.

 

Begründung:

Im Zuge aktueller Entwicklungen um das Präventionsgesetz empfiehlt der deutsche Landkreistag in einem Schreiben vom 04.01.2018 (Az: V-510-00/1.1) an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) eine engere Kooperation von Krankenkassen und Landkreisen. „Die Zusammenarbeit sollte in bereits vorhandenen oder neu zu bildenden Steuerungsgremien, wie z. B. kommunalen Gesundheitskonferenzen, institutionalisiert werden“. Ziel sei unter anderem die Moderation der Entwicklung kommunaler Gesundheitsziele unter Einbezug lokaler Bedarfe zur Entwicklung einer langfristigen Gesamtstrategie.

 

Der GKV-Spitzenverband hat bereits im Mai 2013 eine Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zusammenarbeit im Bereich Primärprävention und Gesundheitsförderung in der Kommune veröffentlicht. Darin heißt es: „Die Partner empfehlen ihren Mitgliedern, ihre primärpräventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen in der jeweiligen Kommune möglichst weitgehend aufeinander abzustimmen sowie nachhaltig und tragfähig auszugestalten. Geeignete Grundlage hierfür ist eine systematische und mit der Sozialberichterstattung eng verknüpfte Gesundheitsberichterstattung in der Kommune. Es wird empfohlen, soweit vorhanden oder bereitgestellt, auch Erkenntnisse und Daten der GKV einzubeziehen“.

 

Die interdisziplinäre und interinstitutionelle Erarbeitung einer Präventionsstrategie schließt auch die Formulierung regionaler Gesundheitsziele für den Landkreis Havelland und seine Bevölkerung ein. Durch eine weitreichende Analyse von Gesundheitsdaten, das Erfassen und Hinterfragen bestehender Gesundheits- und Präventionsangebote, erhofft sich der Landkreis Havelland, die Angebotspalette entlang der Lebensphasen zu verbessern, vorhandene Lücken zu schließen, Angebote öffentlicher und privater Träger besser aufeinander abzustimmen, finanzielle Mittel künftig noch zielgerichteter einzusetzen und die Kooperation mit regionalen Partnern zu vertiefen. Künftige Handlungsfelder sollen identifiziert, Bedarfe und Bedürfnisse der Bevölkerung analysiert, Gesundheitsziele formuliert und die gesundheitlichen Lebensverhältnisse verbessert werden.

 

            


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

         


Anlagen:

 

 

 

 

Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zusammenarbeit im Bereich Primärprävention und Gesundheitsförderung in der Kommune. (05/2013)

 

 

Rathenow, den            -2019

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

            

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 rahmenempfehlung_praevention_2013 (83 KB)