Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Havelland beauftragt den Landrat, die anliegende Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2019 bis 2020 mit der Schloss Ribbeck GmbH abzuschließen.
Sachverhalt:
Entsprechend der bis zum 31.12.2018 bestehenden Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Schloss Ribbeck GmbH gewährt der Landkreis Havelland der Gesellschaft zur Erfüllung der Aufgaben der Gesellschaft, speziell zur Förderung der kulturellen und touristischen Aktivitäten, jährlich einen Betriebskostenzuschuss. Dadurch soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, durch finanzielle Stabilität und Flexibilität das kultur-touristische Angebot des Schlosses Ribbeck weiter zu entwickeln.
Die Notwendigkeit, eine Finanzierungsvereinbarung für die Folgejahre realistisch und solide kalkuliert abzuschließen, aber auch die Erkenntnis, dass kulturelle Angebote nicht kostendeckend erbracht werden können, veranlassten die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Fraktionen, sich in zwei Workshops mit der Unternehmens- und Angebotsstrategie aber auch mit der Nachsteuerung hinsichtlich der kulturellen Vielfalt und der Finanzierung zu befassen.
Im Ergebnis der Beratungen wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, eine Finanzierungsvereinbarung für einen Zeitraum von zwei Jahren und einer Zuschusshöhe von 450.000 € abzuschließen, von denen 50.000 € nur aufgrund gesonderter Nachweisführung und Freigabe durch den Aufsichtsrat ausgezahlt werden dürfen.
Die Beschlussfassung erfolgt zur Sicherung der Liquidität der Gesellschaft.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Finanzierungsvereinbarung über die Beteiligung des Landkreises Havelland an der Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Schloss Ribbeck GmbH für die Jahre 2019 - 2020
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |