Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des für Petitionen zuständigen Ausschusses Finanzen/Rechnungsprüfung/Petitionen die Petition entsprechend dem beigefügten Antwortschreiben zu bescheiden.
Begründung:
I. Sachverhalt Die Petition ist zulässig. Petent kann gemäß § 16 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg jedermann sein; dies trifft auch auf eine Bundespartei wie hier Glitzerkollektiv.de zu. Die Petition ist an den Kreistag (Petitionsausschuss) und damit an einen der beiden möglichen Adressaten nach der kommunalverfassungsrechtlichen Regelung gerichtet. Insoweit ist über die Petition durch den Kreistag zu beraten und zu entscheiden.
II. Lösung Beschlussfassung, wie vorgeschlagen.
III. Alternativen Technische Einrichtung eines OParl-Endpunktes.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung Der Kreistag gemäß §16 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Petition vom 09.05.2018 Eingangsbestätigung Entwurf Antwortschreiben
Rathenow, 2018-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Dezernenat I Büro des Kreistages
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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