Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Fünfte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014.
Sachverhalt: Gemäß § 6 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Gebühren nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage zu bemessen. Mit dieser Vorlage wird der Kalkulationszeitraum von zwei Jahren mit dem Ziel, eine höhere Genauigkeit zu erreichen, auf ein Jahr reduziert.
Für den Kalkulationszeitraum 2019 sind insbesondere gestiegene Verbrennungs-preise maßgeblich. Diese machen sich in höheren Kosten für die Sperrmüllentsorgung, die Entsorgung von Altholz und der heizwertreichen Fraktion aus der Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Schwanebeck bemerkbar. Die Entsorgung der Schadstoffe hat zu einer Preissteigerung geführt. Der Zuschlag für die nächsten zwei Jahre wurde am 24.09.2018 durch den Kreisausschuss erteilt. Des Weiteren sind höhere Kosten für die Deponiestilllegung und -nachsorge des Altkörpers zu erwarten. Diese Mehrkosten können gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 4 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) nur noch bis zum Ende des Jahres 2019 angesetzt werden. Diese sind bis zum Ende des Jahres 2019 zu vereinnahmen.
Berücksichtigt sind die höheren Kosten für den neu errichteten zweiten Bauabschnitt der Deponie (DK II-Bereich). Die hohe Akzeptanz der Biotonne führt ebenfalls zu einem Mehraufwand, der umzulegen ist.
Andererseits wird von gleich hohen Erlösen für Altpapier ausgegangen.
Die Basis- sowie die Leerungsgebühren für Haus- und Biomüll der privaten Haushalte konnten durch die Auflösung von Überschüssen aus den Vorjahren konstant gehalten werden.
Für die Bereiche Geschäftsmüll (Behältergrößen 60 l bis 1.100 l) sowie Großbehälter (Größen von 2,5, 4,5 und 6,5 m³) bleiben die Basis- und die Leerungsgebühren wegen der Auflösung von Gebührenüberschüssen ebenfalls gleich. Lediglich im Bereich der Presscontainer war ein Gebührenanstieg von 9,3 % bei der Mengengebühr erforderlich.
Die Gebühren für Direktanlieferungen an den Wertstoffhöfen des Landkreises ändern sich in unterschiedlicher Form. Für Abfälle, die der Landkreis in eigenen Anlagen entsorgt, konnten sie im Verglich zu 2018, gesenkt werden. Abfälle, die in externen Anlagen entsorgt werden müssen, sind bis auf wenige Ausnahmen von Preissteigerungen betroffen und führen zu höheren Gebühren.
Lösung: Beschluss der neuen Gebührensätze entsprechend der Kalkulation
Alternativen: Keine, da die Aufwendungen unabweisbar sind und das Beibehalten der vorhandenen Gebühren nicht die zusätzlichen Kosten deckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Fünfte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 Anlage 1 – Gegenüberstellung der Gebührensätze 2018 und 2019 Anlage 2 – Gegenüberstellung Aufwendungen und Erträge 2019
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Fünfte Änderungssatzung ist vollständig zu veröffentlichen. Die Anlage
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