Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird ermächtigt, die nachfolgenden Ausnahmen von der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV in den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland für das Jahr 2018 zu bestätigen und mit höchstens unten genannten Betrag durch den Landkreis Havelland zu fördern.
Errichtung einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) am Bahnhof Wustermark Betrag der Höchstförderung durch den Landkreis bis 26.600 Euro
Errichtung einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) am Bahnhof Elstal Betrag der Höchstförderung durch den Landkreis bis 26.200 Euro
die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges vom Typ K-Bus City I (Niederflur) Betrag der Höchstförderung durch den Landkreis bis 60.000 Euro
die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges vom Typ K-Bus City I (Niederflur) Betrag der Höchstförderung durch den Landkreis bis 60.000 Euro
Die Förderung jeder Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahme allen rechtlichen Erfordernissen sowohl in Vorbereitung als auch Durchführung entspricht.
Sachverhalt:
Von den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland wurde entsprechend der derzeit gültigen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV in den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland nach § 5 Abs. 3 und 4 die Förderung von 10 Bushaltestellen, einer DFI für 2018 und zwei Fahrzeuge der Bürgerbusvereine (Bestellung 2018 und Auslieferung I. Quartal 2019) beantragt.
Neben den Maßnahmen, die explizit in der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV aufgeführt sind, wie Bau von Bushaltestellen und Wendeschleifen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit auch größere, umfangreichere und kostenintensivere Förderungen zu beantragen, die einer gesonderten Beschlussfassung des Kreistages bedürfen. Von dieser Ausnahme nach § 1 Abs. 3 der Richtlinie haben die Gemeinde Wustermark, der Bürgerbus Dallgow-Döberitz e. V. und der Bürgerbus Brieselang e. V. Gebrauch gemacht.
Gemeinde Wustermark Errichtung von zwei dynamischen Fahrgastinformationen (Wustermark Bahnhof und Elstal Bahnhof). Die Bahnhöfe Wustermark und Elstal haben sich in den letzten Jahren immer mehr zu hoch frequentierten Umsteigebahnhöfen entwickelt. Durch die Attraktivität des Designer-Outlet Centers und Karl’s Erlebnisdorf hat sich die Anzahl der Fahrgäste/Besucher sprunghaft erhöht. Aufgrund der Vielzahl der dort verkehrenden Buslinien wurde darauf hingewiesen, dynamische Fahrgastinformationen (DFI) zu errichten, die u. a. die Ankunfts- und Abfahrzeiten wie auch andere hilfreiche Informationen für jedermann über LED-Anzeige der DFI benutzerfreundlich zur Verfügung zu stellen.
beantragte Gesamtkosten76.500 € davon zuwendungsfähig76.500 € Förderung LK HVL52.800 € (max. Förderung)
Bürgerbus Dallgow-Döberitz e.V. Das derzeitige Fahrzeug weist einen hohen Kilometerstand auf und ist inzwischen auch sehr stark mit technischen Fehlern und Verschleißerscheinungen behaftet (häufiger Werkstattaufenthalt und Kosten für Ersatzfahrzeug). Da die Lieferzeit eines neuen Niederflur Fahrzeuges (barrierefrei) mind. sechs Monate beträgt, ist es erforderlich bereits in 2018 eine Fahrzeugbestellung auszulösen, um weitere zusätzliche Kosten sparen zu können.
beantragte Gesamtkosten120.000 € davon zuwendungsfähig120.000 € Förderung LK HVL 60.000 € (max. Förderung)
Bürgerbus Brieselang e. V. Wie der Bürgerbus Dallgow-Döberitz e. V. hat auch der Brieselanger Bürgerbus e. V. diese Fahrzeugprobleme. Ebenfalls wird hier ein Niederflur Fahrzeug (barrierefrei) angeschafft.
beantragte Gesamtkosten120.000 € davon zuwendungsfähig120.000 € Förderung LK HVL 60.000 € (max. Förderung)
Auf der Grundlage der Anträge der Städte und Gemeinden wurde folgender Vorschlag zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV für das Jahr 2018 erarbeitet:
Haushaltsansatz 2018250.000 €
lt. Richtlinie 10 Bushaltestellen 74.000 €
zu Entscheidung des Kreistages verfügbar176.000 €
Gemeinde Wustermark Errichtung von zwei DFI 52.800 €
Bürgerbus Dallgow-Döberitz 60.000 €
Bürgerbus Brieselang 60.000 €
Noch verfügbar 3.200 €
Die Zuständigkeit für die Entscheidung durch den Kreistag ergibt sich aus § 1 Abs.3 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV in den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Aufstellung der Förderungen Investitionen
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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