Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Landrat bestellt mit Wirkung zum 1. November 2018
Herrn Lothar Schneider zum Kreisbrandmeister des Landkreises Havelland
sowie
Herrn Jörg Meyer und Herrn Jörg Eichmann zu Stellvertretenden Kreisbrandmeistern des Landkreises Havelland.
Der Bestellungszeitraum endet am 31. Oktober 2024.
Verbunden mit der Bestellung werden der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannt.
Der Kreisbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 395,00 € und seine Stellvertreter von monatlich je 277,00 €.
Sachverhalt:
I. Problem
Zur Unterstützung der dem Landrat und dem Landkreis obliegenden Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet des Brandschutzes bestellt der Landrat gemäß § 29 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 nach vorheriger Anhörung der Wehrführungen der öffentlichen Feuerwehren einen Kreisbrandmeister und seine Stellvertretung.
Die Funktionen können durch Bedienstete des Landkreises oder ehrenamtlich durch Ehrenbeamte auf Zeit wahrgenommen werden.
Mit Wirkung zum 31. Oktober 2018 laufen die Berufungen des
KreisbrandmeistersHerrn Lothar Schneider Stellv. KreisbrandmeistersHerrn Jörg Meyer Stellv. KreisbrandmeistersHerrn Jörg Eichmann
aus.
Die drei Vorgenannten haben ihre Funktionen in der vorangegangenen Amtszeit, somit über einen Zeitraum von 6 Jahren, ausgeübt.
Herr Lothar Schneider, Herr Jörg Meyer und Herr Jörg Eichmann erklärten ihre Bereitschaft, für die nächste Amtszeit für die Wahrnehmung der Funktion als Kreisbrandmeister bzw. als dessen Stellvertreter zur Verfügung zu stehen.
II. Lösung
Mit Wirkung vom 1. November 2018 sind die Funktionen des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter neu zu besetzen.
Die hierzu gesetzlich geforderte Anhörung der Wehrführungen der öffentlichen Feuerwehren des Landkreises Havelland fand am 14. März 2018 auf einer gemeinsamen Wehrführerberatung im Beisein des Zweiten Beigeordneten, Herrn Dr. Kellner, statt. (Protokoll als Anlage)
Aufgrund der fachlichen Kompetenzen und des in der Vergangenheit von diesen Kameraden im Rahmen ihrer bisherigen Funktionen gezeigten persönlichen Engagements schlägt das Fachamt die erneute Bestellung der drei vorgenannten Bewerber vor.
Im Ergebnis wurden folgende Kameraden vonseiten der Wehrführungen bestätigt:
Kreisbrandmeister Herr Lothar Schneider Stellv. KreisbrandmeisterHerr Jörg Meyer Stellv. Kreisbrandmeister Herr Jörg Eichmann Die drei vorgenannten Kameraden erfüllen jeweils die feuerwehrtechnischen Voraussetzungen für ihre Funktion. Die Angaben zu ihrer Laufbahn in der Feuerwehr sind als Anlage beigefügt.
III. Alternativen
Keine
IV. Finanzierung
Gemäß der Ersten Verordnung zur Änderung der Kommunaldienstaufwands-entschädigungsverordnung (GVBl. Bbg Teil II, Nr.24 vom 28.12.2001, Artikel 8, § 1) stehen dem Kreisbrandmeister und seinen Stellvertretern eine Aufwandsentschädigung, eine Reisekostenpauschale sowie ggf. ein angemessener Aufwand für ein Dienstzimmer, eine Schreibkraft und die laufenden Geschäftsbedürfnisse zu, wenn dies amtlich nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das Gesetz fordert, dass die zuletzt genannte Position (der Aufwand für ein Dienstzimmer, eine Schreibkraft usw.) durch eine vom Kreistag festzusetzende Pauschalentschädigung abgegolten werden soll, die monatlich den Betrag von 95 Euro nicht übersteigt. Mit Beschluss-Nr.: 0562/02 hat der Kreistag zu dieser Position bereits den Maximalbetrag beschlossen.
Aktuell werden für den Kreisbrandmeister (KBM) und seine Stellvertreter nachfolgende Aufwandsentschädigungen gezahlt:
Ab dem 1. November 2018 sollen für den benannten Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Maximalbeträge gezahlt werden:
Finanzielle Auswirkungen:
V. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen
BV 0562/02Aufwandsentschädigung für den Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter
BV 0324/06-KT 22/06Berufung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter
Niederschrift Sitzung des Kreistages am 10.12.2012, TOP 4 – Informationen des Landrates (Anlage)
Anlagen: Anlage 1: Protokoll der Anhörung der WF FF vom 14.03.2018 Anlage 2: Feuerwehrtechnische Laufbahn Anlage 3: Niederschrift Sitzung KT vom 10.12.2012 TOP 4
Rathenow, 2018-09-25
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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