Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0376/18  

 
 
Betreff: Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter
Festlegung der Aufwandsentschädigungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:III/32.00.03
Federführend:Dezernat III, Amt 32 - Ordnungs- und Verkehrsamt Bearbeiter/-in: Grosch, Cornelia
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Vorberatung
18.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit geändert beschlossen     
Kreisausschuss Vorberatung
24.09.2018 
Sitzung des Kreisausschusses geändert beschlossen     
Kreistag Entscheidung
08.10.2018 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat bestellt mit Wirkung zum 1. November 2018

 

Herrn Lothar Schneider

zum Kreisbrandmeister des Landkreises Havelland

 

sowie

 

Herrn Jörg Meyer und Herrn Jörg Eichmann

zu Stellvertretenden Kreisbrandmeistern des Landkreises Havelland.

 

Der Bestellungszeitraum endet am 31. Oktober 2024.

 

Verbunden mit der Bestellung werden der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannt.

 

Der Kreisbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 395,00 € und seine Stellvertreter von monatlich je 277,00 €.

                        


Sachverhalt:

 

I. Problem

 

Zur Unterstützung der dem Landrat und dem Landkreis obliegenden Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet des Brandschutzes bestellt der Landrat gemäß § 29 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 nach vorheriger Anhörung der Wehrführungen der öffentlichen Feuerwehren einen Kreisbrandmeister und seine Stellvertretung.

 

 

Die Funktionen können durch Bedienstete des Landkreises oder ehrenamtlich durch Ehrenbeamte auf Zeit wahrgenommen werden.

 

Mit Wirkung zum 31. Oktober 2018 laufen die Berufungen des

 

KreisbrandmeistersHerrn Lothar Schneider

Stellv. KreisbrandmeistersHerrn Jörg Meyer

Stellv. KreisbrandmeistersHerrn Jörg Eichmann

 

aus.

 

Die drei Vorgenannten haben ihre Funktionen in der vorangegangenen Amtszeit, somit über einen Zeitraum von 6 Jahren,  ausgeübt.  

 

Herr Lothar Schneider, Herr Jörg Meyer und Herr Jörg Eichmann erklärten ihre Bereitschaft, für die nächste Amtszeit für die Wahrnehmung der Funktion als Kreisbrandmeister bzw. als dessen Stellvertreter zur Verfügung zu stehen.

 

 

II. Lösung

 

Mit Wirkung vom 1. November 2018 sind die Funktionen des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter neu zu besetzen.

 

Die hierzu gesetzlich geforderte Anhörung der Wehrführungen der öffentlichen Feuerwehren des Landkreises Havelland fand am 14. März 2018 auf einer gemeinsamen Wehrführerberatung im Beisein des Zweiten Beigeordneten, Herrn Dr. Kellner, statt. (Protokoll als Anlage)

 

Aufgrund der fachlichen Kompetenzen und des in der Vergangenheit von diesen Kameraden im Rahmen ihrer bisherigen Funktionen gezeigten persönlichen Engagements schlägt das Fachamt die erneute Bestellung der drei vorgenannten Bewerber vor.

 

Im Ergebnis wurden folgende Kameraden vonseiten der Wehrführungen bestätigt:

 

Kreisbrandmeister                         Herr Lothar Schneider

Stellv. KreisbrandmeisterHerr Jörg Meyer             

Stellv. Kreisbrandmeister                  Herr Jörg Eichmann

Die drei vorgenannten Kameraden erfüllen jeweils die feuerwehrtechnischen Voraussetzungen für ihre Funktion. Die Angaben zu ihrer Laufbahn in der Feuerwehr sind als Anlage beigefügt.

 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

 

 

 

 

 

IV. Finanzierung

 

Gemäß der Ersten Verordnung zur Änderung der Kommunaldienstaufwands-entschädigungsverordnung (GVBl. Bbg Teil II, Nr.24 vom 28.12.2001, Artikel 8, § 1) stehen dem Kreisbrandmeister und seinen Stellvertretern eine Aufwandsentschädigung, eine Reisekostenpauschale sowie ggf. ein angemessener Aufwand für ein Dienstzimmer, eine Schreibkraft und die laufenden Geschäftsbedürfnisse zu, wenn dies amtlich nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das Gesetz fordert, dass die zuletzt genannte Position (der Aufwand für ein Dienstzimmer, eine Schreibkraft usw.) durch eine vom Kreistag festzusetzende Pauschalentschädigung abgegolten werden soll, die monatlich den Betrag von 95 Euro nicht übersteigt. Mit Beschluss-Nr.: 0562/02 hat der Kreistag zu dieser Position bereits den Maximalbetrag beschlossen.

 

Aktuell werden für den Kreisbrandmeister (KBM) und seine Stellvertreter nachfolgende Aufwandsentschädigungen gezahlt:

 

 

Entschädigung (€)

(Maximum KBM=205 €)

Reisekosten

(€)

(Maximum KBM = 95 €)

Aufwand für Dienstzimmer …

(Maximalbetrag €)

 

Gesamtbetrag

(€)

KBM

 

170,00

55,00

95,00

320,00

Stellvertreter „A“

(70 % v. KBM)

119,00

39,00

67,00

225,00

Stellvertreter „B“

(70 % v. KBM)

119,00

39,00

67,00

225,00

ges. monatlich

 

 

 

 

770,00

 

 

Ab dem 1. November 2018 sollen für den benannten Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Maximalbeträge gezahlt werden:

               

 

Entschädigung (€)

(Maximum KBM=205 €)

Reisekosten

(€)

(Maximum KBM = 95 €)

Aufwand für Dienstzimmer …

(Maximalbetrag €)

 

Gesamtbetrag

(€)

KBM

 

205,00

95,00

95,00

395,00

Stellvertreter „A“

(70 % v. KBM)

143,50

66,50

67,00

277,00

Stellvertreter „B“

(70 % v. KBM)

143,50

66,50

67,00

277,00

ges. monatlich

 

 

 

 

949,00

 

 

 

 

 

 

 

 

        


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

Aufwandsentschädigung

     542100  /  32000  /  1260101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Budget Dezernat III

 

 

V. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen

 

BV 0562/02Aufwandsentschädigung für den Kreisbrandmeister und seine               Stellvertreter

 

BV 0324/06-KT 22/06Berufung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter

 

 

Niederschrift                   Sitzung des Kreistages am 10.12.2012, TOP 4 –

Informationen  des Landrates (Anlage)

 

 

 

                       


Anlagen:

Anlage 1: Protokoll der Anhörung der WF FF vom 14.03.2018

Anlage 2: Feuerwehrtechnische Laufbahn

Anlage 3: Niederschrift Sitzung KT vom 10.12.2012 TOP 4

 

 

Rathenow, 2018-09-25

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

nicht zu veröffentlichen.

                        


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   26.09.2018 08:31:37   Cornelia Grosch