Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren gab es in den benachbarten osteuropäischen Mitgliedsstaaten wie Polen und Tschechien wiederholt Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die Presse berichtete über diese Fälle. Da eine Einschleppung der Seuche nach Deutschland gravierende wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft mit sich bringen würde, werden umfassende Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung einerseits und zur Vorbereitung auf eine schnelle Tilgung nach Einschleppung andererseits vorbereitet. Der Deutsche Landkreistag und der Landkreistag Brandenburg forderten die Kreise auf, ihre eigenen Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen zu überprüfen und auf- und auszubauen. Vor diesem Hintergrund werden und wurden eine Reihe von Maßnahmen im Landkreis Havelland umgesetzt, wie z. B. jährliche Tierseuchenübung zur ASP mit dem Katastrophenschutz, Beratungen mit der Jägerschaft und Vortragsreihen bei Jagdversammlungen zur Aufklärung über Gefahren und Maßnahmen, Gespräche mit Schweinehaltern zu Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Entschädigungsleistungen für Probennahme und vermehrte Bejagung des Schwarzwildes. Sollte die ASP nach Brandenburg eingeschleppt werden, werden von Seiten des Bundes und der EU Restriktionszonen von 30 km und mehr um den Fundort des verendet aufgefundenen Schwarzwilds gelegt. In diesen Restriktionszonen dürfen Wildschweine nicht in den Handel gebracht werden, wenn sie nicht zuvor einer amtlichen Probennahme auf Afrikanische Schweinepest unterzogen wurden und das Ergebnis negativ war. Zu diesem Zweck bedarf es amtlicher Wildsammelstellen, in denen Wildkörper unter Verschluss gelagert werden können, bis das Untersuchungsergebnis des Landeslabors Berlin-Brandenburg vorliegt. Ähnliche Verfahrensweisen sind bereits im Rahmen der BSE-Krise praktiziert worden sowie bei der Klassischen Schweinepest der Wildschweine. Um im Seuchenfall nicht erst mit der Ausschreibung und Beauftragung eines Tierseuchencontainers beginnen zu müssen und dadurch die Seuchenbekämpfung nicht effektiv durchführen zu können, muss bereits im Vorfeld die erforderliche Kapazität geschaffen werden. Hierzu wurde ein Areal auf dem Gelände des FTZ Friesack ausgewählt, da dieses zentral im Landkreis Havelland liegt und die erforderliche bebaubare Fläche bereits vorhanden war. Der Bauantrag zur Errichtung der Containeranlage, die Außenmaße von 12 m x 3 m aufweist und eine Höhe von 2,72m haben wird, wurde bereits positiv beschieden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Grundriss Tierseuchencontainer Lageplan Tierseuchencontainer Fazit des Deutschen Jagdverbandes Karte Afrikanische Schweinepest Ausbrüche
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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