Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0365/18  

 
 
Betreff: Neuberufung des Naturschutzbeirates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III, Amt 66 - Umweltamt Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Vorberatung
18.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit      
Kreisausschuss Entscheidung
24.09.2018 
Sitzung des Kreisausschusses      

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Berufung der folgenden Bürger in den Naturschutzbeirat des Landkreises Havelland:

 

 

 

Name

Fachkunde/
Erfahrung

1.

Beiratsmitglied

Peter Haase1

Diplom-Forstwirt,
Mitarbeiter des Naturparks „Westhavelland“

 

Stellvertreter

Dr. Torsten Langgemach1

Tierarzt,
Mitarbeiter der staatlichen Vogelschutzwarte

2.

Beiratsmitglied

Jürgen Brockmann1

Diplom-Landwirt,
Geschäftsführer AG Wutzetz e.G.

 

Stellvertreter

Volker Karle1

Diplom-Landwirt,
Geschäftsführer AG Friesack e.G.

3.

Beiratsmitglied

Winfried Rall1

Wasser- und Bodenverband Untere Havel – Brandenburg/Havel

 

Stellvertreter

Peter Hacke1

Wasser- und Bodenverband "Großer
Havelländischer Hauptkanal, Havelseen"

4.

Beiratsmitglied

Heiko Hammerschmidt1

Tätigkeit im NABU,
Regionalverband Osthavelland e.V./Botanik

 

Stellvertreterin

Christine Blanke1

Diplom-Forstingenieurin,
Landesbetrieb Forst

5.

Beiratsmitglied

René Riep1

Geschäftsführer NABU-Regionalverband Westhavelland e.V.

 

Stellvertreterin

Michaela Börgemann

Pädagogin Erzieherin,
NABU Regionalverband Osthavelland e.V.

6.

Beiratsmitglied

Carmen Basmer1

Diplom-Forstingenieurin,
Landesbetrieb Forst Liegenschaftsmanagement

 

Stellvertreterin

Antje Wilke

Diplom-Forstingenieurin,
Landesbetrieb Forst Leiterin der Oberförsterei Rathenow

7.

Beiratsmitglied

Hagen Rossmann1

Diplom-Ingenieur (FH) Landespflege

 

Stellvertreterin

Madlin Klose

Sachverständige Baumschutz,
Landesbetrieb
Straßenwesen BBG

1Mitglieder, die bereits im Naturschutzbeirat mitgearbeitet haben

     


Sachverhalt:

 

I. Problem

 

Gemäß § 35 Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) werden zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung Naturschutzbeiräte gebildet. Der Landkreis Havelland hat auf dieser Grundlage einen neuen Naturschutzbeirat zu bilden, da der bisher wirkende Naturschutzbeirat die in der Naturschutzbeiräteverordnung (NSchBV) vorgeschriebene Amtsdauer von fünf Jahren erreicht hat. Der Beirat ist in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Naturschutzbehörde einzubeziehen und soll die Naturschutzbehörde durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen, Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken und der Öffentlichkeit die Absichten und die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln (§ 35 Abs. 1 BbgNatSchAG).

 

 

II. Lösung

 

Es ist ein Beirat mit Bürgern zu berufen, die im Naturschutz sowie der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Die Anzahl der Mitglieder ist auf sieben festgelegt (§ 35 Abs. 2 BbgNatSchAG). Weiterhin soll gemäß § 1 Abs. 2 NSchBV für jedes Beiratsmitglied ein Stellvertreter berufen werden. Der Lösungsvorschlag empfiehlt zum einen die erneute Berufung der elf Bürger des bisherigen Naturschutzbeirates, die ihre Bereitschaft für eine weitere Mitwirkung erklärt haben und deren Arbeit sich in der Vergangenheit bewährt hat.

Zum anderen wurden aus Neuvorschlägen die drei nachfolgend benannten Bürger für die Berufung als Stellvertreter ausgewählt.

 

Mit Frau Antje Wilke wird eine Bürgerin mit forstlichen Fachkenntnissen vorgeschlagen. Behördlicherseits besteht bereits länger eine konstruktive Zusammenarbeit mit ihr.

 

Frau Madlin Klose ist Baumsachverständige beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und wird den Beirat mit ihrem dendrologischen Fachwissen ergänzen.

 

Frau Michaela Börgemann hat eine pädagogische Ausbildung, war bis vor kurzem Vorsitzende des NABU Regionalverband Osthavelland e.V. und ist noch immer in der Umweltbildung aktiv.

 

 

III. Alternativen

 

Zur Neuberufung des Naturschutzbeirates gibt es keine Alternative.

 

 

IV. Finanzierung

 

Den ehrenamtlich tätigen Beiratsmitgliedern ist nach § 3 NSchBV eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die benötigten Haushaltsmittel sind unter der Kontierung 66000/1220801/542100 eingestellt.

 

 

V. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen

 

keine

 

        


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

1.300,00 EUR

542100/66000/1220801

Erläuterung/Deckungsvorschlag

---

       


Anlagen:

keine

 

Rathenow,

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

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