Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt: die Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen
Sachverhalt:
Entsprechend § 11 Abs. 2 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ist der Landkreis Havelland verpflichtet, Nutzungsentgelte von Personen zu erheben, zu deren vorläufiger Unterbringung er verpflichtet ist. Diese Nutzungsentgelte sind nach Aufenthaltsdauer gestaffelt zu erhöhen, jedoch ohne nähere Ausführungen zur Staffelung. Die Staffelung gilt nicht für den Personenkreis nach § 4 Nummer 4 LAufnG. Die Satzung bedarf der Genehmigung durch das für Soziales zuständige Ministerium.
Lösung:
Eine Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen wurde erarbeitet. Diese Satzung beinhaltet neben der Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung durch Personen, die sich im Asylverfahren befinden und die über ausreichend Einkommen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung verfügen, auch eine Regelung zur Entrichtung von Nutzungsentgelten von Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Die Entgelthöhe wurde unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erstattungspauschalen für die unterschiedlichen Personenkreise anhand der Platzkosten ermittelt. Die Platzkosten wurden als Durchschnitt aus den ansatzfähigen Kosten im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Kapazitäten aller Übergangseinrichtungen berechnet.
Alternativen:
Aus Sicht der Verwaltung besteht zu diesem Vorgehen zurzeit keine Alternative.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Kreistag gemäß § 28, Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf i.V.m. §131 BbgkVerf
Bereits vorliegende Entscheidungen:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Satzung
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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