Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0364/18  

 
 
Betreff: Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat II, Amt 50 - Sozialamt Bearbeiter/-in: Keller, Ramona
Beratungsfolge:
Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit Vorberatung
03.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales/Bildung/Gesundheit, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Haus 1, Großer Sitzungssaal ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
24.09.2018 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen     
Kreistag Entscheidung
08.10.2018 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anl. z. BV 0364-18 Satzung Benutzungsgebühren GU

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

die Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen

 

 

                                  


Sachverhalt:

 

Entsprechend § 11 Abs. 2 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ist der Landkreis Havelland verpflichtet, Nutzungsentgelte von Personen zu erheben, zu deren vorläufiger Unterbringung er verpflichtet ist. Diese Nutzungsentgelte sind nach Aufenthaltsdauer gestaffelt zu erhöhen, jedoch ohne nähere Ausführungen zur Staffelung. Die Staffelung gilt nicht für den Personenkreis nach § 4 Nummer 4 LAufnG. Die Satzung bedarf der Genehmigung durch das für Soziales zuständige Ministerium.

 

 

Lösung:

 

Eine Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen wurde erarbeitet. Diese Satzung beinhaltet neben der Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung durch Personen, die sich im Asylverfahren befinden und die über ausreichend Einkommen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung verfügen, auch eine Regelung zur Entrichtung von Nutzungsentgelten von Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

 

Die Entgelthöhe wurde unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erstattungspauschalen für die unterschiedlichen Personenkreise anhand der Platzkosten ermittelt. Die Platzkosten wurden als Durchschnitt aus den ansatzfähigen Kosten im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Kapazitäten aller Übergangseinrichtungen berechnet.

 

 

Alternativen:

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht zu diesem Vorgehen zurzeit keine Alternative.

 

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Kreistag gemäß § 28, Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf i.V.m. §131 BbgkVerf

 

 

Bereits vorliegende Entscheidungen:

 

keine

 

                                  


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Die Satzung ist auf die Ertragserzielung und eine Gleichbehandlung von erwerbstätigen Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen im Vergleich zu anderen Leistungsempfängern ausgerichtet.

                                 


Anlagen:

 

Satzung

 

 

 

 

Rathenow,

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

x

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

x

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

                                  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. z. BV 0364-18 Satzung Benutzungsgebühren GU (77 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   07.08.2018 09:40:26   Ramona Keller