Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt ein Mitglied auf Vorschlag der im Landkreis Havelland wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe:
Frau Birgit Barthels Rathenow
Sachverhalt:
Gemäß § 4 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Havelland vom 10.06.2013 gehören dem Jugendhilfeausschuss insgesamt 10 stimmberechtigte Mitglieder an. Stimmberechtigte Mitglieder sind 6 Mitglieder des Kreistages oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Weitere vier stimmberechtigte Mitglieder werden auf Vorschlag der im Landkreis Havelland wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt.
Mit Schreiben vom 15.02.2018 erklärte Herr Martin Skowronek, die auf Vorschlag von den Trägern der freien Jugendhilfe in den Jugendhilfeausschuss gewählt wurde, sein Mandat als stimmberechtigtes Mitglied im Landkreis niederlegen zu wollen.
Der Kreistag wählt entsprechend den Vorschriften des § 70 SGB VIII i. V. m. §§ 43, 131 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) und § 4 AG KJHG die stimmberechtigten Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss.
Seitens der Träger wurden Vorschläge für die Nachbesetzung unterbreitet (s. Anlage).
Der Kreistag ist für die Entscheidung gemäß § 71 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 4 der Satzung des Jugendamtes zuständig.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Übersicht zu den Trägervorschlägen betreffend die Nachbesetzung eines stimmberechtigten Mitgliedes und dessen Stellvertreter_in im Jugendhilfeausschuss
Rathenow, 2018-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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