Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sachverhalt:
Im Jahr 2007 startete der Landkreis Havelland das sogenannte „100-Stellen-Programm“, um für langzeitarbeitslose Havelländer/innen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Die angestrebten 100 öffentlich geförderten Arbeitsplätze sollten sowohl der Unterstützung der Fachkräftesicherung gewerblicher Unternehmen als auch der Stabilisierung und Angebotssicherung gemeinnütziger Träger im Kultur-, Tourismus- und Sportbereich sowie in den Bereichen der Sozialen Teilhabe dienen.
Im ersten Förderjahr wurden diese Arbeitsverhältnisse mit bis zu 90 % des Arbeitgeberbruttolohns für 12 Monate gefördert. Die über das Vorjahr geschaffenen Arbeitsverhältnisse konnten, auf Antrag, um weitere 12 Monate mit abgesenktem Fördersatz (80 % vom Arbeitgeberbruttolohn) verlängert werden, sofern sich der Antragsteller schriftlich dazu verpflichtete, die/den betreffende/n Arbeitnehmer/in nach dem zweiten Förderjahr zumindest für 6 weitere Monate und mindestens zu denselben Arbeitsbedingungen ohne Förderung durch den Landkreis Havelland weiter zu beschäftigen. Bei den Vereinen bedeutete die halbjährige Nachbeschäftigung im Anschluss an das zweite Förderjahr oftmals ein Ausschlusskriterium aufgrund der zu knappen finanziellen Vereinsressourcen. Aufgrund der gemeinnützigen Strukturen der Trägerschaft konnten leider kaum unbefristete Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift soll der Förderschwerpunkt hauptsächlich auf die Stärkung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern gelegt werden. Hierbei entfällt die Nachbeschäftigungsklausel. Es besteht nunmehr die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr, so dass der/die gleiche Arbeitnehmer/in maximal 3 Jahre gefördert wird. Des Weiteren bleibt der Fördersatz von 85 % vom Arbeitgeberbruttolohn kontinuierlich für den gesamten Förderzeitraum bestehen.
Die neue Verwaltungsvorschrift soll zum 01. Januar 2019 in Kraft treten.
Anlagen:
Verwaltungsvorschrift zur Stärkung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern
Rathenow, 2018-05-17
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
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