Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.11.2017 wurde die Richtlinie „Kreisliches Förderprogramm offene Jugendarbeit“ beschlossen (BV-0297/17). Danach bezuschusst der Landkreis vorbehaltlich eingehender Anträge und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel insgesamt 10 zusätzliche Stellen in der offenen Jugendarbeit. Er reagiert damit auf den Fachkräftebedarf in der offenen Jugendarbeit, der im Rahmen der Erarbeitung von kommunalen Jugendkonzepten in den kreisangehörigen Ämtern und amtsfreien Gemeinden seit 2015 festgestellt wurde.
Folgende Eckpunkte des „Kreislichen Förderprogramms offene Jugendarbeit“ gilt es zu beachten:
Im ersten Schritt zur Umsetzung des „Kreislichen Förderprogramms offene Jugendarbeit“ geht es um die Verortung der zu fördernden Stellen. Die kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden hatten bis zum 15.01.2018 Gelegenheit, gemäß Ziff. 4.1 b der Richtlinie „Kreisliches Förderprogramm offene Jugendarbeit“ einen Antrag auf Förderung einer oder mehrerer Stellen an das Jugendamt zu stellen.
6 Gebietskörperschaften wollen eine Förderung aus dem Kreislichen Förderprogramm offene Jugendarbeit in Anspruch nehmen. Insgesamt wurden 8,5 VzÄ beantragt. 7 Gebietskörperschaften sehen von einer Beantragung zusätzlicher Stellen ab. Das Ergebnis der Anträge mit dem entsprechenden Votierungsvorschlag der Verwaltung entnehmen Sie der Anlage 1.
Im zweiten Schritt wird die Verwaltung des Jugendamtes die Trägerschaften für die geförderten Stellen ausloben. Diese erhalten eine Frist von 4 Wochen zur Einreichung ihrer Bewerbungsunterlagen gemäß Ziffer 4.2 des „Kreislichen Förderprogramms offene Jugendarbeit“. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet dann in der Sitzung am 20.06.2018 über den Vergabevorschlag der Verwaltung.
Die Stelleninhaber können somit frühestens ab dem 01.07.2018 die Tätigkeit aufnehmen.
Da das Stellenkontingent für die förderfähigen 10 Stellen nicht voll ausgeschöpft wurde, haben die Ämter und amtsfreien Gemeinden fortlaufend die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen (1,5 VzÄ Stellenanteile). Über diese wird entsprechend der Förderrichtlinie separat entschieden.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Haushaltsplanung wurden für 2018 221.000,00 Euro für zehn zusätzliche Stellen in der offenen Jugendarbeit eingeplant und in der weiteren Finanzplanung dynamisch berücksichtigt. Nach Festsetzung der förderfähigen Gesamtpersonalkosten je Stelle für 2018 werden im kommenden Jahr maximal 214.170,00 Euro benötigt.
Anlagen:
Anlage 1Vergabevorschlag „Kreisliches Förderprogramm offene Jugendarbeit“ im Landkreis Havelland
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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