Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0331/18  

 
 
Betreff: Umsetzung "Kreisliches Förderprogramm offene Jugendarbeit" ab 01.07.2018 - Verortung der Stellen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51/Bar
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Unterausschuss Jugendhilfeplanung Vorberatung
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
07.03.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zur BV-0331_18

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Dem Vorschlag gemäß Anlage 1 zur Verortung von insgesamt 8,5 Vollzeit Äquivalent (VzÄ) Fachkräfte der Jugendarbeit auf die Gebietskörperschaften wird zugestimmt.

 

  1. Die Entscheidung über die Verortung gilt für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2019.

 

  1. Das Jugendamt wird beauftragt, unverzüglich die Trägerschaften für diese Stellen auszuloben.

            


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.11.2017 wurde die Richtlinie „Kreisliches Förderprogramm offene Jugendarbeit“ beschlossen (BV-0297/17). Danach bezuschusst der Landkreis vorbehaltlich eingehender Anträge und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel insgesamt 10 zusätzliche Stellen in der offenen Jugendarbeit. Er reagiert damit auf den Fachkräftebedarf in der offenen Jugendarbeit, der im Rahmen der Erarbeitung von kommunalen Jugendkonzepten in den kreisangehörigen Ämtern und amtsfreien Gemeinden seit 2015 festgestellt wurde.

 

Folgende Eckpunkte des Kreislichen Förderprogramms offene Jugendarbeit“ gilt es zu beachten:

 

  • Die Stellen sind zusätzlich zu schaffen mit dem Schwerpunkt offene Jugendarbeit (Jugendclub) oder mobile Jugendarbeit (Streetwork), in begründeten Fällen werden Stellenanteile für Jugendkoordination berücksichtigt.
  • Nicht förderfähig sind Stellen in der Schulsozialarbeit und in der Jugendberufshilfe.

 

Im ersten Schritt zur Umsetzung des Kreislichen Förderprogramms offene Jugendarbeit“ geht es um die Verortung der zu fördernden Stellen. Die kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden hatten bis zum 15.01.2018 Gelegenheit, gemäß Ziff. 4.1 b der Richtlinie „Kreisliches Förderprogramm offene Jugendarbeit“ einen Antrag auf Förderung einer oder mehrerer Stellen an das Jugendamt zu stellen.

 

6 Gebietskörperschaften wollen eine Förderung aus dem Kreislichen Förderprogramm offene Jugendarbeit in Anspruch nehmen. Insgesamt wurden 8,5 VzÄ beantragt. 7 Gebietskörperschaften sehen von einer Beantragung zusätzlicher Stellen ab. Das Ergebnis der Anträge mit dem entsprechenden Votierungsvorschlag der Verwaltung entnehmen Sie der Anlage 1.

 

Im zweiten Schritt wird die Verwaltung des Jugendamtes die Trägerschaften für die geförderten Stellen ausloben. Diese erhalten eine Frist von 4 Wochen zur Einreichung ihrer Bewerbungsunterlagen gemäß Ziffer 4.2 des Kreislichen Förderprogramms offene Jugendarbeit“. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet dann in der Sitzung am 20.06.2018 über den Vergabevorschlag der Verwaltung.

 

Die Stelleninhaber können somit frühestens ab dem 01.07.2018 die Tätigkeit aufnehmen.

 

Da das Stellenkontingent für die förderfähigen 10 Stellen nicht voll ausgeschöpft wurde, haben die Ämter und amtsfreien Gemeinden fortlaufend die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen (1,5 VzÄ Stellenanteile). Über diese wird entsprechend der Förderrichtlinie separat entschieden.

            


Finanzielle Auswirkungen:

 

In der Haushaltsplanung wurden für 2018 221.000,00 Euro für zehn zusätzliche Stellen in der offenen Jugendarbeit eingeplant und in der weiteren Finanzplanung dynamisch berücksichtigt. Nach Festsetzung der förderfähigen Gesamtpersonalkosten je Stelle für 2018 werden im kommenden Jahr maximal 214.170,00 Euro benötigt.

 

Haushaltsansatz

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

1.024.000,00 Euro

531800 und 531200/3620202/51100

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

         


Anlagen:

 

Anlage 1Vergabevorschlag „Kreisliches Förderprogramm offene Jugendarbeit“ im Landkreis Havelland

 

 

Rathenow,

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

nicht zu veröffentlichen.

            

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV-0331_18 (235 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   30.01.2018 16:26:55   Liane Graber