Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0287/17  

 
 
Betreff: Lieferung von Ökostrom
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat IV, Amt 65 - Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Behnke, Birgit
Beratungsfolge:
Ausschuss Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus/Bauen Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung/Bauen/Vergaben ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
25.09.2017 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
09.10.2017 
Sitzung des Kreistages      

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen,

 

dass die Lieferanten

EMB Energie Mark Brandenburg GmbH

Großbeerenstraße 181-183

14482 Potsdam- für das LOS 1 -             

und

 

E.ON Energie Deutschland GmbH

Am Kanal 2-3

14467 Potsdam- für das LOS 2 –

die Zuschläge erhalten.

 

 

            


Sachverhalt:

 

Die mit der envia Mitteldeutsche Energie AG seit dem 01.01.2013 bestehenden Stromlieferverträge enden am 31.12.2017. Eine Verlängerung der Verträge ist ausgeschlossen.

 

 

Lösung:

Da die Voraussetzungen für eine europaweite Ausschreibung gegeben sind, wurde der ab dem 01.01.2018 benötigte Strombedarf in einem Offenen Verfahren unter Berücksichtigung der aktuellen Vergaberechtsbestimmungen des Landes Branden-burg mit den darin festgelegten Mindestentgelten ausgeschrieben. 

 

Die Ausschreibung umfasst 2 Lose. In Los 1 sind die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und in Los 2 die mit Leistungsmessung enthalten. Es wurde Ökostrom (Mindeststandard gemäß Herkunftsnachweisregister des Umweltbundes-amtes) ausgeschrieben.

Die Erstlaufzeit der Stromlieferung beträgt 2 Jahre vom 01.01.2018 bis 31.12.2019. Die Laufzeit kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Die Angebotsabgabe hatte bis zum 08.08.2017, 10:00 Uhr zu erfolgen. Bis zum Schlusstermin gingen 5 Angebote für Los 1 und 6 Angebote für Los 2  fristgemäß ein. Nach Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht wurde festgestellt, dass keine Bedenken gegen die Eignung der Bieter als Energie-lieferanten, weder im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit noch im Hinblick auf die technische Leistungsfähigkeit bestehen. Alle Angebote liegen finanziell im Rahmen und bilden die derzeitige Marktsituation ab.

 

Das wirtschaftlichste Angebot ist gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Wertungskriterien das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Nach Auswertung der Angebote ergab sich folgende Bieterrangfolge nebst Angebotspreis für zwei Jahre für das Los 1:

 

1. EMB Energie Mark Brandenburg GmbH  501.603,50 €

2. Zustimmung zur Benennung durch den Bieter nicht erteilt

3. Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau  506.973,56 €

4. LichtBlick SE  508.153,78 €

5. envia Mitteldeutsche Energie AG  517.398,96 €

 

und folgende Bieterrangfolge nebst Angebotspreis für zwei Jahre für das Los 2:

 

1. E.ON Energie Deutschland GmbH1.163.363,68 €

2. Stadtwerke Hannover AG1.165.318,04 €

3. LichtBlick SE1.168.846,76 €

4. envia Mitteldeutsche Energie AG1.169.389,62 €

5. EMB Energie Mark Brandenburg GmbH1.172.104,00 €

6. Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau1.172.646,88 €.

 

Dem entsprechend sollte die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH den Zuschlag für das Los 1 und die E.ON Energie Deutschland GmbH den Zuschlag für das Los 2 erhalten.

 

Unter Berücksichtigung der Kosten für die Netznutzung sowie der sonstigen Abgaben und Steuern betragen die Gesamtbruttokosten für zwei Jahre (Vertragsfestlaufzeit) zur Belieferung der Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (Los 1) 501.603,50 € bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 826.495 kWh und zur Belieferung der Abnahmestellen mit Leistungsmessung (Los 2) 1.163.363,68 €  bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.280.997 kWh.

 

 

Alternativen:

 

keine

 

 

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Kreistag gem. § 131, Abs. 1 i. V. m. § 28, Abs. 1 BbgKVerf sowie i. V. m. § 4, Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Havelland

 

 

Bereits vorliegende Entscheidungen:

 

Beschluss des Kreistages vom 21.03.2011 Nr. 0033/11

Beschluss des Kreistages vom 11.06.2012 Nr. 0288/12

Beschluss des Kreistages vom 10.09.2012 Nr. 0301/12

 

 

 

            


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgaben

Sachkonto/Kostenstelle

 

524100/65000

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Die Aufwendungen stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

     


Anlagen:

 

keine

 

 

Rathenow, 2017-08-

 

 

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

x

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.