Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
[1] Herr Wellmann, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, erklärt den Mitgliedern, dass sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung in seiner Sitzung vom 05.09.2017 auf einen Änderungsantrag zur BV-0281/17 geeinigt hat. Der Antrag enthält die zwei Ergänzungspunkte 5. und 6. im Beschlusstext.
Sachverhalt:
Das Landesinvestitionsprogramm „Kindertagesbetreuung 2018-2019“ wurde aufgelegt, um Vorhaben für Kinder von 0 bis 12 Jahren zu fördern. Hierbei wären neben der Neuschaffung von Plätzen auch kleinteilige Maßnahmen und Modernisierungen zur Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung förderfähig. Mit den Maßnahmen darf frühestens ab der positiven Votierung durch den Landkreis begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmebeginn). Die Anträge sind bis zum 01.12.2017 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einzureichen. Förderfähig sind max. 60 % der Gesamtkosten. Die Investitionsmaßnahmen müssen bis zum 31.07.2019 abgeschlossen werden. Für den Landkreis Havelland stellt das Land Brandenburg 1.351.823 Euro zur Verfügung. Die Verteilung auf die Landkreise erfolgte nach Anzahl der Kinder zum 31.12.2015.
Das Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ ermöglicht die Schaffung neuer Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zur Einschulung. Mit den Maßnahmen konnte bereits ab 01.07.2016 begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmebeginn). Die Anträge sind bis zum 31.03.2018 mit dem Votum des Landkreises bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einzureichen. Die Vorhaben müssen bis zum 30.06.2022 abgeschlossen werden.
Für den Landkreis Havelland stehen aus diesem Förderprogramm 2.163.485 Euro zur Verfügung. Die Verteilung erfolgte ebenfalls nach Anzahl der Kinder zum 31.12.2015.
Insgesamt stehen dem Landkreis Havelland somit Fördermittel im Umfang von 3.515.308 Euro zur Verfügung.
Das Fachamt hat frühzeitig die Ausbaubedarfe in der Kindertagesbetreuung ermittelt und mögliche Investitionsmaßnahmen der Träger abgefragt. Insgesamt wurden 47 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 58 Mio Euro angezeigt. Es wurden Fördermittel im Umfang von 42 Mio Euro beantragt. Damit übersteigen die Förderbedarfe um ein Vielfaches den Rahmen der möglichen Förderung. Die Gemeinde Milower Land hat keinen Antrag eingereicht, das Amt Rhinow hat einen Antrag gestellt, jedoch wegen anderer Fördermöglichkeiten zurück gezogen.
Das Fachamt hat zur Verteilung der Fördermittel folgende Kriterien herangezogen:
Die Investitionsvorhaben, die den Ausbau von Horten betreffen, müssen dem Landesinvestitionsprogramm zugeordnet werden. Die Zuordnung der übrigen Vorhaben erfolgt so, dass die möglichen Fördervolumen beider Programme vollständig ausgeschöpft werden können. Daraus ergeben sich erneut notwendige Anpassungen in den Förderhöhen.
Mit den Ämtern und amtsfreien Gemeinden wurde weitgehend abgestimmt, welches Investitionsvorhaben für ein positives Votum in Frage kommt. Die Gebietskörperschaften haben die Maßnahmen favorisiert, die besonders dringlich in der Umsetzung sind. Berücksichtigt wurden aber auch die Machbarkeit der Umsetzung hinsichtlich der notwendigen Eigenmittel und der Stand der Vorplanungen.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Der Landkreis gibt zur Verteilung der Fördermittel des Landes und des Bundes lediglich ein Votum ab. Es fließen keine Kreismittel in die Investitionsvorhaben ein.
Anlagen:
1. Übersicht mit den positiv zu votierenden Maßnahmen und Fördersummen 2. Übersicht zur Berechnung der Fördervolumen je Gebietskörperschaft
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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