Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0281/17  

 
 
Betreff: Entscheidung über die positive Votierung von Förderanträgen im Rahmen des Landes- und des Bundesinvestitionsprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51/Wol
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
20.09.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1 zur BV-0281_17 Verteilungsvorschlag
Anlage 2 zur BV-0281_17 Berechnung der Förderhöhe

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

  1. Es werden nur Investitionsmaßnahmen berücksichtigt, die der Schaffung von neuen Betreuungsplätzen dienen.
  2. In jedem Amt/jeder amtsfreien Gemeinde wird nur ein Investitionsvorhaben für die Förderung ausgewählt.
  3. Eine positive Votierung erfolgt wie in Anlage 1 ersichtlich. Die Höhe des Förderzuschusses aus dem Bundesinvestitionsprogramm oder dem Landesinvestitionsprogramm je Maßnahme ist dort beziffert.
  4. Sollten im Verlauf des Förderverfahrens weitere Mittel verfügbar werden, wird die Fördersumme für die in Anlage 1 aufgeführten Vorhaben erhöht.

 

 

  1. Die positive Votierung der Investitionsvorhaben wird mit der Erwartung verknüpft, dass die kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden in ihren Zuständigkeitsbereichen zeitnah Maßnahmen zur Schaffung aller gemäß Kita-Bedarfsplan erforderlichen Betreuungsplätze planen und umsetzen bzw. vorzugsweise freie Träger damit beauftragen.
  2. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, zeitliche und örtliche Planungen zur Schaffung der erforderlichen Plätze von den kreisangehörigen Ämtern und amtsfreien Gemeinden abzufordern und dem Jugendhilfeausschuss darüber Bericht zu erstatten, spätestens im Herbst 2018.[1]

 

 

                                


[1] Herr Wellmann, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, erklärt den Mitgliedern, dass sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung in seiner Sitzung vom 05.09.2017 auf einen Änderungsantrag zur BV-0281/17 geeinigt hat. Der Antrag enthält die zwei Ergänzungspunkte 5. und 6. im Beschlusstext.

 


Sachverhalt:

 

Das Landesinvestitionsprogramm „Kindertagesbetreuung 2018-2019“ wurde aufgelegt, um Vorhaben für Kinder von 0 bis 12 Jahren zu fördern. Hierbei wären neben der Neuschaffung von Plätzen auch kleinteilige Maßnahmen und Modernisierungen zur Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung förderfähig. Mit den Maßnahmen darf frühestens ab der positiven Votierung durch den Landkreis begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmebeginn). Die Anträge sind bis zum 01.12.2017 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einzureichen. Förderfähig sind max. 60 % der Gesamtkosten. Die Investitionsmaßnahmen müssen bis zum 31.07.2019 abgeschlossen werden.

Für den Landkreis Havelland stellt das Land Brandenburg 1.351.823 Euro zur Verfügung. Die Verteilung auf die Landkreise erfolgte nach Anzahl der Kinder zum 31.12.2015.

 

 

Das Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ ermöglicht die Schaffung neuer Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zur Einschulung. Mit den Maßnahmen konnte bereits ab 01.07.2016 begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmebeginn). Die Anträge sind bis zum 31.03.2018 mit dem Votum des Landkreises bei der  Investitionsbank des Landes Brandenburg einzureichen. Die Vorhaben müssen bis zum 30.06.2022 abgeschlossen werden.

 

Für den Landkreis Havelland stehen aus diesem Förderprogramm 2.163.485 Euro zur Verfügung. Die Verteilung erfolgte ebenfalls nach Anzahl der Kinder zum 31.12.2015.

 

Insgesamt stehen dem Landkreis Havelland somit Fördermittel im Umfang von 3.515.308 Euro zur Verfügung.

 

Das Fachamt hat frühzeitig die Ausbaubedarfe in der Kindertagesbetreuung ermittelt und mögliche Investitionsmaßnahmen der Träger abgefragt. Insgesamt wurden 47 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 58 Mio Euro angezeigt. Es wurden Fördermittel im Umfang von 42 Mio Euro beantragt. Damit übersteigen die Förderbedarfe um ein Vielfaches den Rahmen der möglichen Förderung. Die Gemeinde Milower Land hat keinen Antrag eingereicht, das Amt Rhinow hat einen Antrag gestellt, jedoch wegen anderer Fördermöglichkeiten zurück gezogen.

 

Das Fachamt hat zur Verteilung der Fördermittel folgende Kriterien herangezogen:

 

  1. Der Bedarf an neuen Betreuungsplätzen ist sehr groß. Daher werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die der Schaffung von neuen Plätzen dienen.
  2. In jeder der 11 Gebietskörperschaften wird aus Gründen des Bearbeitungsaufwandes nur ein Vorhaben gefördert. Gleichwohl sind die Ämter/amtsfreien Gemeinden gehalten, auch die anderen notwendigen Vorhaben umzusetzen.
  3. Für die Bemessung des Fördervolumens je Gebietskörperschaft wird zum einen die Anzahl der laut Meldungen zu schaffenden Plätze herangezogen. Eine Platzpauschale für jeden neu zu schaffenden Platz wird der Berechnung zugrunde gelegt (siehe Anlage 2, Spalten 5 und 8).
  4. Zum anderen wird der Fehlbedarf an Plätzen in den Ämtern und amtsfreien Gemeinden laut Kita-Bedarfsplan (Fortschreibung 2017) berücksichtigt. Gehen die Maßnahmen weit über den im Kita-Bedarfsplan bezifferten Platzbedarf hinaus (Amt Friesack), so erfolgt eine Korrektur nach unten. Liegt der Bedarf deutlich höher, so erfolgt eine Aufstockung. Die Berechnung erfolgt erneut mit einer Platzpauschale (siehe Anlage 2, Spalten 6, 7 und 9). 

 

Die Investitionsvorhaben, die den Ausbau von Horten betreffen, müssen dem Landesinvestitionsprogramm zugeordnet werden. Die Zuordnung der übrigen Vorhaben erfolgt so, dass die möglichen Fördervolumen beider Programme vollständig ausgeschöpft werden können. Daraus ergeben sich erneut notwendige Anpassungen in den Förderhöhen.

 

Mit den Ämtern und amtsfreien Gemeinden wurde weitgehend abgestimmt, welches Investitionsvorhaben für ein positives Votum in Frage kommt. Die Gebietskörperschaften haben die Maßnahmen favorisiert, die besonders dringlich in der Umsetzung sind. Berücksichtigt wurden aber auch die Machbarkeit der Umsetzung hinsichtlich der notwendigen Eigenmittel und der Stand der Vorplanungen.

 

                                


Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Der Landkreis gibt zur Verteilung der Fördermittel des Landes und des Bundes lediglich ein Votum ab. Es fließen keine Kreismittel in die Investitionsvorhaben ein.

 

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

                               


Anlagen:

 

1. Übersicht mit den positiv zu votierenden Maßnahmen und Fördersummen

2. Übersicht zur Berechnung der Fördervolumen je Gebietskörperschaft

 

 

Rathenow,

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

nicht zu veröffentlichen.

                                

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV-0281_17 Verteilungsvorschlag (198 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV-0281_17 Berechnung der Förderhöhe (41 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   25.09.2017 15:17:44   Liane Graber