Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Die Erste Änderung der Richtlinie Vollzeitpflege, beschlossen von dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 01.03.2017, wird beschlossen (s. Anlage).
Sachverhalt:
Gemäß § 42 SGB VIII ist der Landkreis Havelland als örtlicher Träger der Jugendhilfe verpflichtet, ein Kind in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes die Inobhutnahme erfordert. Dabei ist es pädagogischer Standard, dass kleine Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 4 Jahren nicht in Einrichtungen mit Schichtbetrieb untergebracht werden sollen. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Üblicherweise versuchen Jugendämter sogenannte Bereitschaftspflegestellen zu binden, um diesen kleinen Kindern in der Krisensituation einen familiären Rahmen zu geben.
Die Anwerbung von Bereitschaftspflegestellen gestaltet sich im Landkreis Havelland schwierig. Die Aufgabe ist herausfordernd und auch zeitlich anspruchsvoll. Mit der jetzt vorgeschlagenen Änderung der Richtlinie soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch gut qualifizierte pädagogische Fachkräfte für die Aufgabe zu interessieren, die dann aber auch verpflichtet sein sollen, sehr zeitnah die Rückkehroptionen des Kindes in die Familie zu prüfen und zu unterstützen.
Die Erfahrung zeigt, dass viele der Kinder unter der Entfremdung von der Familie sehr leiden. Ihnen wäre mehr geholfen, schnell die Voraussetzungen für eine Rückkehr in die Familie zu schaffen. Dafür braucht es aber den Einsatz von Fachkräften mit entsprechenden Zusatzkompetenzen. Dies ist dann aber auch bei der Aufwandsentschädigung entsprechend zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Richtlinie Vollzeitpflege 1. Änderung 2017
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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