Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Dritte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14).
Problem: Der Landkreis Havelland ergänzt in § 4 Abs. 1 Ziff. 1 Abfallsatzung für den Landkreis Havelland (AbfSat) den Anstrich
-AS 170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
um den Passus „beschränkt auf künstliche Mineralfasern (KMF)“.
Damit soll die Absicht des Landkreises, KMF-Abfälle in größeren Mengen als 2000 kg pro Jahr und Erzeuger als Abfälle zur Deponierung anzunehmen, konkretisiert werden. Die derzeitige Formulierung in der Abfallsatzung öffnet uneingeschränkt für alle Arten von Abfällen des AVV-Schlüssels 170603* ohne Begrenzung der Menge den Anspruch von Abfallerzeugern auf Überlassung. Das bedeutet, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wegen eines besonderen Mengenanfalls besondere Maßnahmen für die Beseitigung solcher Abfälle treffen müsste, die über die üblichen für die Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen weit hinausgehen. Eine Änderung des § 4 „ausgeschlossene Abfälle“ ist durch das Landesamt für Umwelt (LfU) genehmigungspflichtig. Im Rahmen einer Vorabstimmung wurde durch das LfU am 17.07.2017 mitgeteilt, dass die Zustimmung erteilt werden kann, wenn die Änderungssatzung durch den Kreistag beschlossen wurde.
Lösung: Beschluss der Dritten Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14) Alternativen: Keine Änderung, die Satzung bleibt so wie sie ist.
Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen: Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 Erste Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14) Zweite Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Dritte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage, soweit vorhanden, ist
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