Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0279/17  

 
 
Betreff: Dritte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III, Amt 66 - Umweltamt Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Vorberatung
20.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
25.09.2017 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
09.10.2017 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen     
Anlagen:
2017-07-27_Dritte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014_Beschluss-Nr. BV-0052_14
2017-07-27_Synopse Dritte Änderungssatzung Abfallsatzung für den Landkreis Havelland

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Dritte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14).

       


Problem:

Der Landkreis Havelland ergänzt in § 4 Abs. 1 Ziff. 1 Abfallsatzung für den Landkreis Havelland (AbfSat) den Anstrich

 

-AS 170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

 

um den Passus „beschränkt auf künstliche Mineralfasern (KMF)“.

 

Damit soll die Absicht des Landkreises, KMF-Abfälle in größeren Mengen als 2000 kg pro Jahr und Erzeuger als Abfälle zur Deponierung anzunehmen, konkretisiert werden. Die derzeitige Formulierung in der Abfallsatzung öffnet uneingeschränkt für alle Arten von Abfällen des AVV-Schlüssels 170603* ohne Begrenzung der Menge den Anspruch von Abfallerzeugern auf Überlassung. Das bedeutet, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wegen eines besonderen Mengenanfalls besondere Maßnahmen für die Beseitigung solcher Abfälle treffen müsste, die über die üblichen für die Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen weit hinausgehen. Eine Änderung des § 4 „ausgeschlossene Abfälle“ ist durch das Landesamt für Umwelt (LfU) genehmigungspflichtig. Im Rahmen einer Vorabstimmung wurde durch das LfU am 17.07.2017 mitgeteilt, dass die Zustimmung erteilt werden kann, wenn die Änderungssatzung durch den Kreistag beschlossen wurde.

 

Lösung:

Beschluss der Dritten Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)

Alternativen:

Keine Änderung, die Satzung bleibt so wie sie ist.

 

Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen:

Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014

Erste Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)

Zweite Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)

       


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

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Erläuterung/Deckungsvorschlag

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Anlage:

Dritte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)

 

 

 

Rathenow,

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage, soweit vorhanden, ist

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

X

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

       

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 2017-07-27_Dritte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014_Beschluss-Nr. BV-0052_14 (7 KB)    
Anlage 4 4 2017-07-27_Synopse Dritte Änderungssatzung Abfallsatzung für den Landkreis Havelland (15 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   27.07.2017 11:08:02   Daniela Wilke