Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Der 2. Änderung der Richtlinie für „Andere Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis Havelland“ (Anlage 1) wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Gemäß Ziff. V.C.5. der Richtlinie für „Andere Angebote der Kindertagesbetreuung“ hat der Träger eines Angebotes für Kinder im Grundschulalter („Hausaufgaben und mehr“) die betreuten Kinder namentlich und monatlich mit Angabe des Betreuungsumfangs und der Klassenstufe an den Landkreis zu melden. Nach der Prüfung dieser Listen durch den Fachbereich Kindertagesbetreuung im Landkreis Havelland erfolgt die Bezuschussung in Höhe von 100,00 Euro je Kind und Monat.
Problem: Die Anzahl der in diesen Angeboten betreuten Kinder hat sich aufgrund des steigenden Betreuungsbedarfes im Osthavelland deutlich erhöht. Die Kapazität umfasst aktuell 300 Plätze. Der Bearbeitungsaufwand für den Abgleich der Namen und Klassenstufen ist erheblich und steht im Vergleich zum Verfahren für die Kita-Finanzierung in keinem Verhältnis.
Lösung: Das Meldeverfahren soll analog zur Kita-Finanzierung durchgeführt werden. Das heißt, die Träger melden nur noch zu den 4 Stichtagen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Kita-Betriebskostennachweisverordnung (KitaBKNV) zahlenmäßig die betreuten Kinder (laut Betreuungsvertrag). Die Auszahlung erfolgt wie bislang quartalsweise und pauschal mit 100,00 Euro je Kind und Monat. Die Träger werden darauf hingewiesen, dass sie alle Unterlagen, insbesondere die Rechtsanspruchsbescheide für die Schüler der 5. und 6. Klassenstufe, für eine mögliche Rechnungsprüfung aufbewahren müssen.
Der Fachbereich hat die neue Verfahrensweise bereits ab dem Schuljahresbeginn 2017/18, also ab Stichtag 01.09.2017 angewendet – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses am 20.09.2017. Der Beschluss des Jugendhilfeausschuss ist deshalb rückwirkend zum 01.09.2017 zu fassen.
Die geänderte Verfahrensweise liegt auch im Interesse der betreffenden Träger der Angebote, da die monatliche Erstellung der namentlichen Listen erhebliche zeitliche Ressourcen bindet. Die Träger wurden bereits im Vorfeld über die beabsichtigte Änderung informiert. Ihnen wurde ein Meldeformular für die Stichtagsmeldung zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Änderung des Verfahrens entstehen keine Mehrkosten.
Anlagen:
2. Änderung der Richtlinie für „Andere Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis Havelland“
Rathenow, 2017
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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