Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Die Anlage zu § 9 der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und sachkundige Einwohner des Landkreises Havelland sowie die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung für Vertreter in Aufsichtsorganen (Entschädigungssatzung) wird angepasst.
Sachverhalt:
Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg regelt, dass Vergütungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen an die Gemeinde abzuführen sind, soweit sie über das Maß einer angemessenen Aufwandentschädigung hinausgehen. Die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung ist in der Anlage zu § 9 der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und sachkundige Einwohner des Landkreises Havelland sowie die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung für Vertreter in Aufsichtsorganen (Entschädigungssatzung) geregelt.
Aufgrund eingetretener Strukturveränderungen in kreisbeteiligten Unternehmen – die Havelländische Verkehrsgesellschaft mbH wurde auf die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH verschmolzen, in der Schloss Ribbeck GmbH wurde ein Aufsichtsrat eingerichtet – ist die Überarbeitung dieser Anlage zu § 9 erforderlich.
Die in den Unternehmen durch Beschluss der Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung genehmigten Aufwandsentschädigungen werden in die Entschädigungssatzung des Landkreises Havelland aufgenommen und als angemessene Höchstbeträge erklärt.
Die Anlage zu § 9 wird angepasst
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwandsentschädigungen für Aufsichtsorgane gehen zulasten der jeweiligen Gesellschaft.
Anlagen:
Anlage zu § 9 der Entschädigungssatzung
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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