Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0274/17  

 
 
Betreff: Regelung zur Angemessenheit der Aufwandsentschädigung aus der Tätigkeit der Vertreter des Landkreises Havelland in wirtschaftlichen Unternehmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat I, Amt 20 - Kämmerei Bearbeiter/-in: Eichhorn, Franziska
Beratungsfolge:
Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung Anhörung
21.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen/Rechnungsprüfung/Petitionen      
Kreisausschuss Vorberatung
25.09.2017 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
09.10.2017 
Sitzung des Kreistages      
Anlagen:
Anlage zu § 9 der Entschädigungssatzung des Landkreises Havelland

Beschlussvorschlag:

 

Die Anlage zu § 9 der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und sachkundige Einwohner des Landkreises Havelland sowie die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung für Vertreter in Aufsichtsorganen (Entschädigungssatzung) wird angepasst.

 

            


Sachverhalt:

 

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg regelt, dass Vergütungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen an die Gemeinde abzuführen sind, soweit sie über das Maß einer angemessenen Aufwandentschädigung hinausgehen. Die Angemessenheit der Aufwandsentschädi­gung ist in der Anlage zu § 9 der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und sachkundige Einwohner des Landkreises Havelland sowie die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung für Vertreter in Aufsichtsorganen (Entschädigungssatzung) geregelt.

 

Aufgrund eingetretener Strukturveränderungen in kreisbeteiligten Unternehmen – die Havelländische Verkehrsgesellschaft mbH wurde auf die Havelbus Verkehrsgesell­schaft mbH verschmolzen, in der Schloss Ribbeck GmbH wurde ein Aufsichtsrat eingerichtet – ist die Überarbeitung dieser Anlage zu § 9 erforderlich.

 

Die in den Unternehmen durch Beschluss der Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung genehmigten Aufwandsentschädi­gungen werden in die Entschädigungssatzung des Landkreises Havelland aufge­nommen und als angemessene Höchstbeträge erklärt.

 

Die Anlage zu § 9 wird angepasst

 

 

            


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufwandsentschädigungen für Aufsichtsorgane gehen zulasten der jeweiligen Gesellschaft.

 

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

           


Anlagen:

 

Anlage zu § 9 der Entschädigungssatzung

 

 

Rathenow,

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

            

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu § 9 der Entschädigungssatzung des Landkreises Havelland (23 KB)